Bundesärztekammer plant Verfassungsbeschwerde

BERLIN (dpa/eb). Das Bundeskriminalamt (BKA) darf künftig bei Terrorverdacht auch das Mittel der Online-Durchsuchung nutzen.

Veröffentlicht:

Die Bundesärztekammer will gegen das jetzt vom Bundesrat verabschiedete Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen. Das hatte BÄK-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe bereits im Vorfeld der Abstimmung für den Fall angekündigt, dass das Gesetz verabschiedet wird.

Erstmals in seiner Geschichte erhält das BKA jetzt das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr verdächtige Personen zu überwachen, ihre Wohnungen abzuhören, ihre Computer heimlich auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten. Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung und zweieinhalb Jahre nach einer bereits erfolgten Änderung der Verfassung hat der Bundesrat am Freitag das umstrittene BKA-Gesetz mit der denkbar knappsten Mehrheit von 35 gegen 34 Stimmen endgültig beschlossen (wie online berichtet).

Die Opposition sowie die Vereinigungen von Anwälten, und Journalisten protestierten gegen die neuen Kompetenzen.

Auch bei Ärzten stößt das Gesetz auf harsche Ablehnung. Bundesärztekammer-Chef Hoppe: "Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen der ärztlichen Berufsausübung."

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Außergerichtliche Streitschlichtung

Die PKV-Schlichtungsstelle hatte 2024 mehr zu tun

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

REDUCE-AMI und ABYSS

Betablocker nach Herzinfarkt – so steht es um die Evidenz

Schlecht für die Augen?

„Gutes" HDL-Cholesterin offenbar mit erhöhtem Glaukomrisiko assoziiert

Parallelen zum Leistungssport

Höhere Anspannung vor der Operation führt offenbar zu besserem Ergebnis

Lesetipps
Personen greifen nach einer Angel mit Geldscheinen.

© mitay20 / stock.adobe.com

FAQ zum Zuschuss für angehende Ärzte

Weiterbildung: So kommen Sie an die Facharzt-Förderung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung