USA

Bundesrichter blockiert Preistransparenz im TV

Veröffentlicht:

WASHINGTON. Eine Verordnung der US-Regierung, wonach Arzneimittelhersteller bei der Bewerbung ihrer Produkte künftig deren Verkaufspreise – ab 35 Dollar – nennen müssen,  wurde unmittelbar vor Inkrafttreten zu Beginn dieser Woche von einem Bundesrichter gekippt. Wie das gesundheitspolitische Magazin „Stat“ berichtet, habe der Richter damit der Klage dreier Pharmaunternehmen entsprochen.

Begründung: Das Gesundheitsministerium überschreite mit einer solchen Vorgabe seine Kompetenzen. Über das Argument der Kläger, die Pflicht zur Veröffentlichung der Medikamentenpreise verstoße gegen den 1. Verfassungszusatz (Religions-, Rede, Presse- und Versammlungsfreiheit) wurde hingegen nicht entschieden.

Wie das Ministerium jetzt weiter verfährt, sei noch unklar, heißt es. Nach Angaben einer Sprecherin wolle es zunächst mit dem Justizministerium mögliche weitere Schritte in dem Rechtsstreit beraten. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH

Finanzen

Lebensversicherung wird ausgezahlt: Was tun?

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutdruck im Stehen

Sieben Fehlannahmen über orthostatische Hypotonie

Silvester-Feuerwerk

So hoch war die Feinstaub-Belastung an Neujahr

Subphänotypen analysiert

Prädiabetes: Bei drei von sechs Clustern steht die Uhr auf Zehn vor Zwölf

Lesetipps
Kalenderblatt mit 1. Januar 2025

© [M] Coloures-Pic / stock.adobe.com

Neuerungen im Überblick

Das alles ändert sich für Arztpraxen in 2025