USA

Bundesrichter blockiert Preistransparenz im TV

Veröffentlicht:

WASHINGTON. Eine Verordnung der US-Regierung, wonach Arzneimittelhersteller bei der Bewerbung ihrer Produkte künftig deren Verkaufspreise – ab 35 Dollar – nennen müssen,  wurde unmittelbar vor Inkrafttreten zu Beginn dieser Woche von einem Bundesrichter gekippt. Wie das gesundheitspolitische Magazin „Stat“ berichtet, habe der Richter damit der Klage dreier Pharmaunternehmen entsprochen.

Begründung: Das Gesundheitsministerium überschreite mit einer solchen Vorgabe seine Kompetenzen. Über das Argument der Kläger, die Pflicht zur Veröffentlichung der Medikamentenpreise verstoße gegen den 1. Verfassungszusatz (Religions-, Rede, Presse- und Versammlungsfreiheit) wurde hingegen nicht entschieden.

Wie das Ministerium jetzt weiter verfährt, sei noch unklar, heißt es. Nach Angaben einer Sprecherin wolle es zunächst mit dem Justizministerium mögliche weitere Schritte in dem Rechtsstreit beraten. (cw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Forschungsunternehmen auf Sparkurs

Evotec richtet sich neu aus und will Wachstum beschleunigen

Umfrage zu Telemedizin

Online-Arztbesuche werden langsam zu einem Teil der Normalität

Marktfreigabe

EU-Kommission genehmigt Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

Elektronische Patientenakte

Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt

Lesetipps
stiliserte, bunte Symbole für Patientenakten

© savittree / stock.adobe.com

Update

FAQ zur „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen