Krankenhausvergütung

Bundessozialgericht: Höchster Aufwand prägt die Kodierung

Schlappe für Krankenkasse: Kommen mehrer Diagnosen als Hauptdiagnose in Betracht, darf eine Klinik sehr wohl jene mit höherem Ressourcenverbrauch ansetzen. Das hat nun das Bundessozialgericht klargestellt.

Veröffentlicht:
Auch eine Diagnose, die nicht zu Beginn des stationären Aufenthaltes gestellt wurde, kann letztlich als Hauptdiagnose angegeben werden.

Auch eine Diagnose, die nicht zu Beginn des stationären Aufenthaltes gestellt wurde, kann letztlich als Hauptdiagnose angegeben werden.

© momius / stock.adobe.com

Kassel. Für die Abrechnung einer Krankenhausbehandlung ist diejenige Diagnose als Hauptdiagnose zu kodieren, die den höchsten Ressourcenverbrauch verursacht hat. Das gilt auch, wenn diese Diagnose zur Aufnahme zwar schon bestand, aber noch nicht gestellt worden ist, wie der Krankenhaussenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in seiner jüngsten Sitzung klargestellt hat.

Im Streitfall war die Patientin wegen des Verdachts eines Schlaganfalls notfallmäßig in ein Krankenhaus in Thüringen aufgenommen worden. Ihre Schädeldecke wurde geöffnet und ein unter der harten Hirnhaut liegender Bluterguss entfernt. Wegen eines vor der Krankenhausaufnahme erfolgten Sturzes bestand zudem der Verdacht einer Synkope. Nach zweieinhalb Wochen wurde die Patientin daher in die Kardiologie verlegt. Dort wurde eine hochgradige Enge der Aortenklappe diagnostiziert, weshalb die Ärzte eine Transkatheter-Aortenklappenimplantation vornahmen.

Das Krankenhaus kodierte als Hauptdiagnose die Aortenklappenstenose (ICD-10 GM I35.0) und steuerte damit unter Berücksichtigung zahlreicher Nebendiagnosen und Prozeduren die Fallpauschale F98Z (Komplexe minimalinvasive Operationen an Herzklappen) an. Hierfür stellte es der Krankenkasse 39.086 Euro in Rechnung.

Kasse wollte 20.000 Euro günstigere Diagnose vergüten

Nach Einschaltung des Medizinischen Dienstes meinte die Krankenkasse, zutreffende Hauptdiagnose sei die Subdurale Blutung (ICD-10 GM I62.02); denn wegen dieser sei die Patientin vollstationär aufgenommen worden. Dies führe zur Fallpauschale B02D (Komplexe Kraniotomie) und zu einer Vergütung von nur 19.060 Euro. Die Differenz von 20.026 Euro verrechnete die Kasse mit anderweitigen Vergütungsforderungen des Krankenhauses.

Dessen Klage hatte durch alle Instanzen Erfolg. Hier seien beide Diagnosen schon bei der Aufnahme behandlungsbedürftig gewesen; daher kämen sie auch beide als Hauptdiagnose in Betracht, stellte in oberster Instanz nun auch das BSG klar. In solchen Fällen seien die Diagnosen nach dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu gewichten. „Das gilt unabhängig davon, welche Leiden bei der Aufnahmeuntersuchung erkannt wurden oder erkennbar waren.“

Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf den Wortlaut der Kodierrichtlinien. Danach sei „die ‚Veranlassung des stationären Aufenthalts‘ nicht subjektiv ex ante, sondern objektiv ex post zu verstehen“. Nach den unangegriffenen Feststellungen des Landessozialgerichts habe hier die Transkatheter-Aortenklappenimplantation den größeren Aufwand verursacht. (mwo)

Bundessozialgericht, Az.: B 1 KR 25/22 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum Pneumo-Impfstoffregress

Die (späte) Einsicht der Krankenkassen

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Viele gesunde Lebnesmittel, darunter Gemüse, Lachs und Sesam, liegen auf einem Tisch.

© aamulya / stock.adobe.com

Leckere und gesunde Ernährung

Remission bei Morbus Crohn: Das glückt auch mit einer rein oralen Diät

Moderne Grafik eines Gehirns und eines Darms nebeneinander. Der Hintergrund ist mehrfarbig.

© KI-generiert watz / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Psychische Erkrankungen begünstigen CED-Schübe

Ein Modell eines Herzens steht auf einem Tisch.

© Jonima / stock.adobe.com (Generi

DGK-Jahrestagung

Präzisionsmedizin: Die Kardiologie ist auf dem Weg