E-Health
CDU plant bereits die nächsten digitalen Schritte
Die Gesundheitspolitik mag im Wahlkampf nicht das Top-Thema sein. An der Digitalisierung kommt jedoch kaum eine Partei vorbei. Die CDU hat schon einmal einen E-Health-Plan für die nächsten Jahre aufgestellt – mit einigen Überraschungen für Ärzte.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Dass es sich die CDU auf ihre Fahnen geschrieben hat, die Digitalisierung im Gesundheitswesen nach den langen Jahren des Staus – wir erinnern uns an die Anfänge der Gesundheitskarte – voranzubringen, ist nicht neu. Das E-Health-Gesetz dürfte dabei nur der erste gesetzgeberische Schritt gewesen sein, um Selbstverwaltung und Ärzte endlich auf die digitale Autobahn zu lenken.
Das zeigt die E-Health-Strategie, die der Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege der CDU nun gemeinsam mit dem Netzwerk Digitalisierung aufgesetzt hat. In zwölf Punkten soll das Gesundheitswesen fit für die digitale Welt und die digitalen Ansprüche der Bürger beziehungsweise Patienten gemacht werden.
Dabei setzen der Ausschuss und das Netzwerk Digitalisierung auf drei Schwerpunkte: die Telemedizin, den besseren Datenaustausch – auch für Forschungszwecke – und eine zunehmende Patientenautonomie.
Kippt das Fernbehandlungsverbot?
Die Telemedizin biete große Chancen für eine moderne Versorgung in Stadt und Land. Doch, das erkennen die Autoren richtig, bislang haben es etablierte Verfahren wie das Telemonitoring kaum in die Regelversorgung geschafft. Der Ausschuss und das Netzwerk Digitalisierung fordern daher, dass die Fernbehandlung offener formuliert werden sollte. Dies könne im ersten Schritt über Modellprojekte erfolgen.
Die Initiative der Ärztekammer Baden-Württemberg, die erst kürzlich das Fernbehandlungsverbot in der Musterberufsordnung der Ärzte gelockert hat (wir berichteten), wird ausdrücklich begrüßt. Die Ärzte werden ermuntert, "weitere Aktivitäten in diese Richtung zu starten". Gleichzeitig seien klare Vergütungskriterien nötig. Wobei die Autoren hier nicht vorrangig an die ärztliche Vergütung, sondern an die Investitionssicherheit für Start-ups denken, die ja die Telemedizin voranbrächten.
Spannend ist, dass der CDU-Ausschuss auch Krankenkassen die Möglichkeit eröffnen will, in neue Unternehmen und Technologien direkt zu investieren. Allerdings "unter Beachtung strenger Regeln".
E-Akte mit Zugriff für Patienten
Um den Weg zum selbstbestimmten Patienten zu ebnen, sieht das Papier zudem eine elektronische Patientenakte vor, auf die der Patient über das Internet jederzeit zugreifen kann. Das ist weit mehr, als es das E-Health-Gesetz derzeit fordert: Denn dort ist zwar eine sektorübergreifende E-Patientenakte ab 2019 vorgesehen. Für die Patienten soll es aber keinen allumfänglichen Einblick, sondern lediglich ein Patientenfach geben, in das Ärzte und Patienten Daten einstellen können.
Gleichzeitig soll die Gesundheitskompetenz durch den Ausbau internetbasierter Gesundheitsportale wie jene des IQWIG (gesundheitsinformation.de) weiter gestärkt werden.
Weiter gebastelt wird auch an der Telematikinfrastruktur (TI). Langfristig sollen über sie alle Akteure im Gesundheitswesen vernetzt werden. Möglichst schnell soll die Anbindung des Pflegebereichs an die TI realisiert werden, heißt es. Aber auch die Vernetzung mit allen Heil- und Hilfsmittelerbringern steht auf dem Plan. – Damit käme die CDU immerhin einer Forderung aus den Reihen der Pflege und Heilmittelerbringer nach. Das E-Health-Gesetz hatte diese Berufsgruppen noch nicht in seinen TI-Zeitplan integriert.
Digitalisierung bedeutet aber auch, dass eine Unmenge an Daten vorhanden ist. Diese gelte es künftig besser für die Versorgungsforschung und eine personalisierte Medizin zu nutzen. Das Stichwort lautet Big Data. Es sei Aufgabe der Politik, hier eine ausgewogene Balance zwischen Datenschutz und Erkenntnisgewinn zu schaffen, heißt es im Strategiepapier.
An drei Punkten wollen der CDU-Ausschuss und das Netzwerk Digitalisierung ansetzen: Zum einen soll die Interoperabilität, also die Kommunikation zwischen den verschiedenen Softwaresystemen der Leistungserbringer vorangetrieben werden. Hier seien Standards notwendig. Zum anderen müsse die wissenschaftliche Nutzung der im Rahmen des Morbi-RSA erhobenen Daten "umfassender, schneller und einfacher möglich sein".
Hier setze etwa die geplante Anpassung der Datentransparenzverordnung an. Zusätzlich wird eine stärkere Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Forschung angestrebt – insbesondere im Datenschutz. Hier müsste die unterschiedliche Landesgesetzgebung angegangen werden. (reh)
Gewünschte Effekte
Die Digitalisierung soll nach dem Wunsch des Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege der CDU Prozesse vereinfachen und damit Kosten im Gesundheitswesen reduzieren.
Ärzte sollen wieder mehr Zeit für den direkten Patientenkontakt bekommen. Das Ziel sei, innerhalb der nächsten fünf Jahre den bürokratischen Aufwand im Gesundheitswesen zu senken.