Ermittlungen vor dem Abschluss
Charité-Kardiologe äußert sich weiterhin nicht zu Mordverdacht
Im Mai war ein Kollege der Berliner Charité verhaftet worden, weil er zwei Patienten mit überdosierten Medikamenten getötet haben soll. Das Motiv ist weiter unklar, die Staatsanwaltschaft will die Ermittlungen im August abschließen.
Veröffentlicht:Berlin. Mehr als zwei Monate nach der Verhaftung eines unter Mordverdacht stehenden Charité-Herzmediziners in Berlin bleiben etwaige Tatmotive weiter unklar. Der 56-Jährige hat sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Der Kardiologe war am 8. Mai verhaftet worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Von der Charité war er laut Staatsanwaltschaft bereits im August 2022 freigestellt worden. Der Arzt soll zwei schwer kranke Patienten in den Jahren 2021 und 2022 mit überdosierten Medikamenten getötet haben. Er wurde wegen des dringenden Verdachts des zweifachen Mordes verhaftet.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie ihre Ermittlungen zu diesem Fall voraussichtlich im August abschließen kann. Weitere konkrete Verdachtsfälle gibt es nach Angaben der Behördensprecherin bislang nicht - allerdings sei das entsprechende Ermittlungsverfahren dazu noch nicht abgeschlossen. Ein Sprecher der Charité wollte sich aktuell wegen der laufenden Ermittlungen nicht zu dem Fall äußern.
Anonymer Hinweis vom vergangenen Sommer
Die Universitätsklinik hatte nach eigenen Angaben im vergangenen Sommer über ein Whistleblower-System einen anonymen Hinweis bekommen. Es war als Konsequenz aus einer früheren Mordserie durch eine Krankenschwester eingerichtet worden. So kamen die Ermittlungen ins Rollen.
Der dringende Tatverdacht hat sich laut den Ermittlungsbehörden erst durch ein medizinisches Gutachten ergeben. Zuvor sei nicht auszuschließen gewesen, dass die hohe Dosierung des Sedierungsmittels noch medizinisch vertretbar gewesen wäre, hieß es im Mai von der Staatsanwaltschaft. Nach Einschätzung des Gutachters sei dies aber zumindest in zwei von insgesamt vier untersuchten Todesfällen nicht der Fall gewesen - was demnach auch für den Beschuldigten erkennbar gewesen sein soll. (dpa)