Inhalte für E-Patientenakte
DDG will als Fachgesellschaft mitbestimmen
Klares Statement der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG): Bei der Definition diabetesbezogener Inhalte von E-Patientenakten will die Fachgesellschaft den Standard bestimmen. Das BMG signalisiert leise Zustimmung.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) ist schon seit Längerem eine der agilsten Fachgesellschaften beim Thema Digitalisierung. So wurde 2017 ein Code of Conduct für digitale Gesundheitsanwendungen formuliert.
Und gemeinsam mit Partner hat die DDG ebenfalls 2017 das Qualitätssiegel für Diabetes-Apps DiaDigital ins Leben gerufen.
Jetzt will die Fachgesellschaft auch bei den elektronischen Patientenakten mitreden, auf die jeder gesetzlich Versicherte ab 2021 ein Anrecht haben soll.
„Die Fachgesellschaften sind die Spezialisten für die Therapie und für die Versorgung. Deswegen wollen wir als DDG festlegen, welche diabetesbezogenen Daten in welcher Form in elektronischen Patientenakten hinterlegt werden. Wir werden diese Entwicklung nicht Dritten überlassen“, betonte DDG-Präsident Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland von Universitätsklinikum der RWTH Aachen.
Alles in die Hand der KBV?
Das Statement, das Müller-Wieland bei der Jahrespressekonferenz der DDG zu Protokoll gab, zielte auf Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die Verantwortung für die inhaltlichen Standards bei elektronischen Patientenakten in die Hand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu legen.
Er halte davon gar nichts, so Müller-Wieland, und er bot der Politik gleichzeitig an, darüber in einen erneuten Dialog zu treten.
Seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hielt sich Nino Mangiapane mit Äußerungen zu den künftigen Entscheidungsstrukturen im Zusammenhang mit elektronischen Patientenakten betont zurück.
Er machte allerdings deutlich, dass das Ministerium Konsensprozesse bevorzuge: „Man kann Dinge klug und weniger klug machen. Klug wäre, wenn diejenigen, die den Auftrag haben, das unter Einbindung derjenigen tun, die davon betroffen sind.“
BMG-Vertreter empfiehlt den Dialog
Medizinische Inhalte sollten im Dialog und nicht von oben herab definiert werden, so der Leiter des Referats Grundsatzfragen der Telematik im BMG. Er betonte aber auch, dass nicht alles gesetzlich geregelt werden könne. Vielmehr sollte „untergesetzlich“ versucht werden, die Beteiligten besser zusammenzubringen. (gvg)
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