Ausländische Ärzte

Deutsche Sprache, schwere Sprache

Sprachtest für Ärzte aus dem Ausland: In Rheinland-Pfalz müssen ausländische Mediziner ihre Deutschkenntnisse prüfen lassen. Die Kammer will damit Patienten und Kollegen schützen. Bilanz nach zehn Monaten: Viele neue Kollegen scheitern am Test.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Sprachtest als Hindernis: Eine sudanesische Ärztin und ihr Tutor pauken in einem Klinikum in Braunschweig Deutsch.

Sprachtest als Hindernis: Eine sudanesische Ärztin und ihr Tutor pauken in einem Klinikum in Braunschweig Deutsch.

© Leppin / dpa

MAINZ. Ausländische Ärzte, die in Rheinland-Pfalz arbeiten möchten, müssen seit August vergangenen Jahres eine Sprachprüfung ablegen. Viele Ärzte scheitern an dieser Hürde. Die Durchfallquote liegt bei 40 Prozent - mit steigender Tendenz, so der Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Dr. Jürgen Hoffart am Mittwoch in Mainz.

"Die bisherigen Prüfungen haben gezeigt, dass auch Inhaber eines Sprachdiploms der Stufe B2 oder C1 oft nicht in der Lage sind, in ausreichendem Maße mit einem Patienten zu kommunizieren", sagt Hoffart.

In vielen anderen Bundesländern reichen diese Nachweise aus, um als Arzt arbeiten zu dürfen. Nach Angaben der Landesärztekammer ist Rheinland-Pfalz bislang das einzige Bundesland, das einen solchen Nachweis fordert.

Hier ist die Zahl der ausländischen Ärzte von 779 im Jahr 2000 auf derzeit über 1400 gestiegen. Ein Plus von 81 Prozent.

Für den Präsidenten der Landesärztekammer, Professor Frieder Hessenauer, sind die Sprachprüfungen praktizierter Patienten-, aber auch Kollegenschutz. "Wir wollen auch die ausländischen Kollegen vor Fehlern bewahren, unter denen sie später eventuell ein Leben lang leiden", sagt Hessenauer.

Prüfung erneut möglich

Aber auch Ober- und Chefärzte kämen zunehmend in Schwierigkeiten, wenn die Kommunikation nicht funktioniere. Auch könne es nicht sein, dass nur noch wenige Kollegen Arztbriefe schreiben würden, weil die anderen wegen mangelnder Sprachkenntnisse dazu nicht in der Lage seien.

Die Prüfung vor der Ärztekammer besteht aus einem etwa 20-minütigen simulierten Arzt-Patienten-Gespräch. Einer der beiden ärztlichen Prüfer gibt dabei vor, Patient zu sein und schildert seine Symptome.

Der Prüfling muss dann die Anamnese erheben, den Patienten darüber aufklären, welche Erkrankung er vermutet und wie die Behandlung weitergehen wird.

Anschließend hat der Prüfling weitere 20 Minuten Zeit, einen Arztbrief für die Weiterbehandlung zu formulieren. Das Testergebnis wird anschließend mit dem Bewerber besprochen. Wer durchfällt, kann sich erneut zur Prüfung anmelden.

Die ungarische Assistenzärztin Dr. Laura Semelci hat die Prüfung im vergangenen Oktober bestanden. "Ich hatte zwar erst Angst, aber dass ich bestanden habe, hat mir mehr Sicherheit bei der Arbeit gegeben", zieht sie ein positives Fazit.

Seit August 2012 haben sich 142 ausländische Ärzte zur Sprachprüfung angemeldet. Angesichts der auch bundesweit stark steigenden Zahlen ausländischer Ärzte setzen sich Hoffart und Hessenauer dafür ein, dass Sprachprüfungen in allen Bundesländern verbindlich werden.

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Kommentare
? 29.05.201311:07 Uhr

Per E-Mail erreichte uns folgender Leserbrief

Dr. Grünwoldt hatte in seinem Kommentar verlangt, das Goethe-Institut mehr in die Pflicht zu nehmen. Darauf antwortet Viola Noll, Pressereferentin beim Hauptstadtbüro des Goethe-Instituts:

Das Goethe-Institut ist mit knapp 150 Instituten in 93 Ländern der Welt vertreten, davon 13 Institute in Deutschland. Darüber hinaus umfasst das Netzwerk des Goethe-Instituts weltweit noch rund 350 weitere Präsenzen - etwa in Form von Goethe-Zentren oder Sprachlernzentren - an denen unsere Deutschkurse belegt werden können. Die Deutschkurse, die dort angeboten werden, können in allen Niveau-Stufen von Interessierten gebucht werden, das Kursangebot richtet sich grundsätzlich nach der Nachfrage.
Die Einstellungsvoraussetzungen von ausländischen Ärzten in Deutschland werden von der Bundesärztekammer festgelegt. Zur Zeit muss medizinisches Personal für eine Tätigkeit in Deutschland das so genannte Sprach-Niveau B2 nachweisen. Welche Fähigkeiten dies umfasst, können Sie dem europäischen Standard zum Erlernen von Fremdsprachen entnehmen („Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen“): www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm. Das Goethe-Institut bietet natürlich Deutschprüfungen auf dem Niveau B2 an, die im vergangenen Jahr weltweit von mehr als 20.000 Menschen abgelegt wurde. Darunter befanden sich auch Teilnehmer, die in medizinischen Berufen tätig sind.
Das Goethe-Institut bietet neben den regulären Sprachkursen auch berufsspezifische Kurse im In- und Ausland an. Unsere Angebote für Deutsch in Medizinberufen werden gut angenommen. Viele deutsche Krankenhäuser und Kliniken bieten ihren künftigen Mitarbeitern auch entsprechende Stipendien an. In Freiburg gibt es seit Ende 2012 beispielsweise den fachsprachlichen Kurs „Medizin. Kompetenz. Deutsch - Fachsprache in der klinischen Praxis“ in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Freiburg (ab B2-Sprachniveau: www.goethe.de/ins/de/spr/ber/mkd/deindex.htm), derselbe Kurs wird auch in Mannheim angeboten. An allen anderen Goethe-Instituten in Deutschland gibt es das „Kommunikationstraining Deutsch für Ärzte“ (ebenfalls ab B2: www.goethe.de/ins/de/spr/ber/dfa/deindex.htm). Auch im Ausland existieren vergleichbare Angebote (etwa in Griechenland, Spanien oder Bulgarien). Wo und wie häufig diese Kurse von uns angeboten werden, hängt von der Nachfrage ab. Sie werden auf freiwilliger Basis von den Medizinern und/oder den Kliniken angefragt, da sie nach den Vorgaben der Bundesärztekammer nicht verpflichtend für eine Tätigkeit in Medizinberufen in Deutschland sind.

Luisa Drehsen 24.05.201308:18 Uhr

Vorschriften gelten nicht nur für alle Betriebe

In Deutschland gibt es verschiedene Vorschriften § 4 BGV A1, § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Betriebssicherheitsverordnung, wonach Arbeitnehmer in einer Sprache regelmäßig, mindestens jährlich, arbeitsplatzmäßig ein- und unterwiesen sein müssen in einer Sprache die die Arbeitnehmer versteht. Versteht der Unterweisende nicht die Muttersprache des zu Unterweisenden, so ist ein Dolmetscher hinzu zu ziehen. Das Gleiche gilt für Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Bedienungsanleitungen,Tätigkeiten u.s.w. Daraus folgt, dass falls kein Übersetzer anwesend ist, der nicht sprachkundige Arbeitnehmer nicht, ohne Übersetzer, im Unternehmen tätig sein darf..... Falls ein Unternehmen einen nicht der deutschen Sprache kundigen Mitarbeiter ohne Übersetzer einstellt macht er sich strafbar...... Diese Gesetze, Vorschriften kommen von der Industrie bzw. Bau und gelten für alle Firmen und Unternehmen, also auch für Krankenhäuser, Kliniken und sonstige Stellen an denen mit kranken Menschen gearbeitet wird.

Dr. Horst Grünwoldt 23.05.201321:45 Uhr

Landessprache

Die klassischen Einwanderungs-Länder USA, Kanada und Australien unterziehen Immigranten grundsätzlich einen Sprachtest schon vor Erteilung der "green card". Schließlich ist die leidliche Beherrschung der Amtssprache das erste Kriterium für die Integration in das fremde Aufnahmeland.
Daneben wird natürlich stets auch die eigene Existenz-Fähigkeit, sei es durch berufliche Qualifikation oder Einbringung von Eigenkapital zur Selbstversorung verlangt. Jedenfalls steht die für arme Einheimische bestimmte "welfare" den Zugewanderten i.d. Regel nicht zur Vefügung für ihre Grundbedürfnisse.
Deutschland ist als "Migrations"-Land" für Zuwanderer -besonders aus der Dritten Welt- deshalb so beliebt, weil es relativ großzügig Sozialleistungen auch für Fremde gewährt, obwohl seine kurze koloniale Epoche lange zurückliegt und sich auf wenige Länder Afrikas und Ozeaniens beschränkte.
Ausgenommen hiervon sind tatsächliche Asylanten, die in einem anderen Land der Welt als Dissidenten aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden. Das muß wenigstens nach Plausibilität nachgewiesen werden, bevor ein Aufnahme - und Bleiberecht im Gastland erteilt wird.

Warum können unsere Goethe-Institute in den jeweiligen Herkunfts-Ländern nicht ihrem Bildungsauftrag für die qualifiziert Immigrations-Willigen entsprechen? Das würde gewiß im beiderseitigen Interesse geschehen.
Es ist nach m.E. skandalös, wenn mit sprachunkundigen Ärzten Kliniken Einstellungsverträge abschließen! Schließlich ist das vertrauliche und verständliche Arztgespräch wesentlicher Teil jeder medizinischen Untersuchung und Therapie, und schließlich der bewußten Einwilligung des Patienten dazu.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

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