Schadstoffe in Spielzeug
Deutschland unterliegt vor EuGH
LUXEMBURG. Für Spielzeug müssen auch in Deutschland die europäischen Schadstoff-Grenzwerte gelten.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-360/14 P).
Konkret geht es um die drei Schwermetalle Antimon, Arsen und Quecksilber, die teils als krebserregend gelten oder zu Störungen des Nervensystems führen können.
Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die eigenen Grenzwerte für diese Stoffe strenger seien als die europäischen Werte und wollte daher die deutschen Regelungen beibehalten.
Die Brüsseler EU-Kommission lehnte dies ab. Mit seiner Klage dagegen vor dem EU-Gericht scheiterte Deutschland im vergangenen Jahr bereits in erster Instanz.
Der übergeordnete Europäische Gerichtshof entschied nun, dass dieses Urteil des Gerichts rechtens war. Deutschland habe nicht nachgewiesen, dass die eigenen Regelungen besseren Schutz böten. (dpa)