Sonderkonten der Charité
Drittmittel außer Kontrolle?
Die Berliner Charité in der Kritik: Europas größte Uniklinik soll bis zu 40 Millionen Euro aus Drittmitteln falsch verbucht und auf speziellen Konten geparkt haben. Wir beantworten die fünf zentralen Fragen rund um diese Vorwürfe.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Charité steht für ihren Umgang mit Drittmitteln in der öffentlichen Kritik. Nun entbrennt eine Debatte über die angemessene Verwendung von Overheadpauschalen. Auch der Bundestag wird sich damit befassen. Fünf Fragen sind dabei zentral:
1. Was wird an der Charité geprüft?
Im Rahmen des Jahresabschlusses der Charité für das Jahr 2013 haben externe Wirtschaftsprüfer den Umgang mit Overheadpauschalen von Drittmitteln beanstandet. Sie bemängelten, dass Pauschalen, die nicht ausgegeben wurden, als Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden.
Nun muss laut Senatswissenschaftsverwaltung geprüft werden, wie mit diesen Geldern stattdessen verfahren werden soll. "Wir erwarten, dass der Vorstand hier Vorschläge für eine andere Verfahrensweise erarbeitet", so Torsten Metter, Sprecher von Wissenschaftssenatorin und Aufsichtsratschefin Sandra Scheeres (SPD), die die Prüfung initiiert hat.
Aber auch die Umgangsweise mit den ausgegebenen Fördermittelpauschalen steht auf dem Prüfstand. Untersucht werden soll zudem die Verwendung der Pauschalen. Die Prüfung ist ergebnisoffen.
"Es kann sein, dass am Ende herauskommt, dass die Mittel völlig korrekt angegeben wurden", sagte Metter der "Ärzte Zeitung". In den vergangenen Jahren sei das Verfahren nicht bemängelt worden.
2. Wie viel Geld liegt auf den sogenannten Sonderkonten?
Die kursierende Zahl von 40 Millionen Euro beziffert das Maximum. Es war auch schon von 15 Millionen Euro die Rede. Fest steht, dass der Betrag nicht allein aus dem Jahr 2013 stammt. Er hat sich wahrscheinlich seit 2007 angesammelt.
Damals hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Programmpauschalen eingeführt. Sie ist der bedeutendste Drittmittelgeber der Charité. Rund 27 Prozent der insgesamt 154 Millionen Euro Drittmittel an Europas größter Uniklinik kamen 2012 von der DFG.
3. Welche Vorschriften gelten für den Umgang mit Overheadpauschalen?
Die Vielzahl der Richtlinien zur Verwendung und Abrechnung von Drittmitteln ist schier unüberschaubar. Je nach Geldgeber spielen europäisches, öffentliches oder privatwirtschaftliches Förderungsrecht und das Landesrecht des Empfängers eine Rolle.
Dagegen sind die Anforderungen der DFG simpel. Auf eine Zweckbindung für die Programmpauschalen wird absichtlich verzichtet. Das soll einen Wettbewerb um die kreative Verwendung der Mittel in Gang setzen. Dabei schließt die DFG nicht aus, dass die Mittel über Jahre hinweg angespart werden.
Manche Hochschulen bilden so laut DFG zum Beispiel eigene Innovations-Förderfonds. "Hierzu kann ein Ansparen der Mittel in gewissem Umfang sogar erforderlich sein", so die Generalsekretärin der DFG, Dorothee Dzwonnek.
4. Wem gehören die Drittmittel?
Darum toben anscheinend Machtkämpfe in der Charité. Medienberichten zufolge möchte die Leitung des Gesamtklinikums die Drittmittelverwaltung gern ins zentrale Controlling eingliedern. Die Fakultätsleitung besteht aber auf ihrer Finanzhoheit. Einige Forscher fordern, dass der Fakultätsrat eingebunden werden muss.
Dazu läuft eine Berufungsklage vor dem Oberverwaltungsgericht. Tatsächlich sieht die Drittmittelverwaltung an jeder Uniklinik anders aus. Mancherorts ist sie direkt dem kaufmännischen Direktor des Gesamtklinikums unterstellt, zum Beispiel in Greifswald.
Andere Unikliniken überlassen sie den Forschern selbst. Und bei wieder anderen, wie der Charité, hat die Fakultätsleitung die Verwaltung inne. Auch Mischmodelle kommen dem Medizinischen Fakultätentag (MFT) zufolge vor.
5. Wie geht es jetzt weiter?
Der Haushaltsausschuss des Bundestags wird sich mit dem Thema befassen. "Es geht in einem ersten Schritt um Transparenz und Sachaufklärung, im weiteren aber auch um die Diskussion, ob die Programmpauschalen angemessen sind und wie wir künftig damit umgehen", sagte der SPD-Wissenschaftsexperte Swen Schulz der "Ärzte Zeitung".
Die DFG stellte klar, dass sie an den Pauschalen nicht rütteln lassen will. Daraus, dass Hochschulen die Pauschalen ansparen, lasse sich nicht schließen, dass eine Programmpauschale von 20 Prozent zu hoch sei.
"Nach den der DFG vorliegenden Erkenntnissen sind die Overhead-Kosten im Durchschnitt sogar deutlich höher als 20 Prozent", so Dzwonnek.
Das Ergebnis der Wirtschaftsprüfer soll zur nächsten Aufsichtsratssitzung der Charité am 21. März vorliegen. Bis dahin erhofft sich auch der Bundestag Antwort auf seine Fragen.