Landgerichts-Urteil
Düsseldorfer Schönheitschirurg muss Hinterbliebenen 30.000 Euro zahlen
Nach Glutealaugmentationen durch einen Schönheitschirurgen waren zwei Frauen gestorben. Nun muss der wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte Mediziner den Angehörigen Schmerzensgeld zahlen.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Weitere Niederlage für „Dr. Po“: Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg muss fast 30 000 Euro an die Hinterbliebenen einer Patientin zahlen. Das hat das Landgericht am Montag entschieden. Der Mediziner hatte die Zahlung von 20 000 Euro Schmerzensgeld und die Rückerstattung von 9500 Euro Operationskosten im Strafprozess gegen ihn zugesagt, dann aber nicht gezahlt.
Zwei Frauen waren nach Glutealaugmentationen gestorben, die der Mediziner vorgenommen und für die er auf Social-Media-Kanälen geworben hatte. Der Arzt war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und vier Monaten Haft sowie einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt worden.
Die Begründung des 50-Jährigen, er habe mit der Auszahlung bis zur Rechtskraft seines Strafurteils warten wollen, zog bei der Richterin am Montag nicht. Solche Leistungen seien immer direkt zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart worden sei. Der Bundesgerichtshof muss noch über die Revision gegen das Strafurteil entscheiden.
Nordrhein-Westfalen
Tod nach Schönheits-Op: Chirurg vor Gericht
Aufklärung fand nicht statt
Zwei 20 und 42 Jahre alte Patientinnen waren 2018 und 2019 jeweils kurz nach dem Eingriff gestorben. Die Patientinnen müssten über die Risiken solcher Operationen „schonungslos aufgeklärt“ werden, hatte das Landgericht vor einem Jahr geurteilt. Eine solche Aufklärung habe aber nicht stattgefunden. Zudem habe der Operateur den Frauen jeweils weit mehr als die empfohlene Menge Flüssigkeit und Körperfett entnommen und das Fett wieder eingespritzt.
Der Wunsch nach einem üppigen Hinterteil lässt bei Schönheitschirurgen in aller Welt die Kassen klingeln. Besonders populär ist der sogenannte „Brazilian Butt Lift“. Bei dieser Methode wird körpereigenes Fett etwa von Bauch oder Oberschenkeln abgesaugt und ins Gesäß gespritzt. Die Methode wird von vielen plastischen Chirurgen wegen ihres Risikos aber als kritisch gesehen. Die Sterberate wird auf 1:3000 beziffert: Gelangen die winzigen Fettbrocken in die Blutbahn, droht eine tödliche Embolie. (dpa)
Landgericht Düsseldorf, Az.: 3 O 97/22