Nordrhein-Westfalen

Tod nach Schönheits-Op: Chirurg vor Gericht

Zwei Patientinnen sind nach missglückten Operationen durch einen Schönheitschirurgen gestorben. Der Arzt wird nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

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Vor dem Düsseldorfer Landgericht beginnt demnächst der Prozess gegen einen Schönheitschirurgen. Er soll bei Glutealaugmentationen gravierende Fehler gemacht haben, zwei Patientinnen sind gestorben.

Vor dem Düsseldorfer Landgericht beginnt demnächst der Prozess gegen einen Schönheitschirurgen. Er soll bei Glutealaugmentationen gravierende Fehler gemacht haben, zwei Patientinnen sind gestorben.

© Marcel Kusch / dpa / picture alliance

Düsseldorf. Ein Schönheitschirurg (48) muss sich demnächst in Düsseldorf vor Gericht verantworten, weil zwei Patientinnen nach Glutealaugmentation gestorben sind. Der Mann wird nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

Am 28. September soll der Prozess beginnen, laut Landgericht sind zunächst elf Verhandlungstage angesetzt. Die „Rheinische Post“ hatte zuvor berichtet.

Gleich mehrere Behandlungsfehler

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf mehrere Gutachten. Laut Anklage hat sich der Operateur am 6. August 2018 bei der Behandlung einer 20-Jährigen mehrerer Behandlungsfehler schuldig gemacht.

So soll der 48-Jährige der Patientin bei dem ambulanten Eingriff zwölf Liter Fett abgesaugt und ihr diese sowohl in die Brüste als auch in das Gesäß implantiert haben. Nach Auffassung der Ankläger hätte der Arzt der Frau nicht mehr als 5 Liter Fettgewebe entnehmen dürfen.

Zudem soll die junge Patientin auch nicht darüber aufgeklärt worden sein, wie sie sich bei einem Notfall zu verhalten habe. Die 20-Jährige starb noch am gleichen Abend an den Folgen eines hohen Blutverlustes und einer Fettembolie.

Ambulanter Eingriff ohne Anästhesist?

Knapp ein Jahr später starb im Juli 2019 eine weitere Patientin nach einer Glutealaugmentation. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte der Eingriff bei der 42-jährigen Frau nur stationär und in Anwesenheit eines Anästhesisten durchgeführt werden dürfen. Tatsächlich sei es bei der Op zu massiven Einblutungen gekommen. Die Frau starb am folgenden Tag in der Düsseldorfer Uni-Klinik.

Vor Gericht soll noch ein dritter Fall thematisiert werden, hier überlebte eine Studentin (22) einen ähnlichen Eingriff. In diesem Fall wird dem Arzt aber vorgeworfen, er habe ein nicht zugelassenes Medikament verwendet und auch hier zu viel Fett abgesaugt.

Bislang habe sich der angeklagte Mediziner weder zur Person noch zu den Vorwürfen geäußert, hieß es bei Gericht. Der 48-Jährige befindet sich auf freiem Fuß. Der Haftbefehl war im November unter Auflagen ausgesetzt worden. So muss sich der Arzt regelmäßig bei den Behörden melden und er musste eine Kaution von 100.000 Euro hinterlegen. Außerdem darf er nicht mehr als Arzt arbeiten und seine Klinik bewerben. (dpa)

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