E-Zigarette setzt Siegeszug fort
Rückschlag für NRW-Ministerin Steffens und erneut ein Sieg für die Elektro-Kippen: Im Dezember warnte Steffens vor E-Zigaretten, jetzt wurde sie dafür von Richtern gerüffelt.
Veröffentlicht:KÖLN (iss/eb). Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darf nicht vor nikotinhaltigen E-Zigaretten warnen.
Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster in einem unanfechtbaren Beschluss entschieden. Damit setzte sich ein Hersteller von E-Zigaretten gegen das Ministerium durch.
Nach Einschätzung der Richter fallen weder die E-Zigarette noch das nikotinhaltige Liquid unter das Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels.
Die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung der Nikotinabhängigkeit stünden nicht im Vordergrund, so das OVG. Die Richter verwiesen damit auf die Definition der Präsentationsarzneimittel aus dem Arzneimittelgesetz.
Womöglich ein weiterer Fall für das OVG
Danach benötigen die Präparate eine diagnostische oder therapeutische Zweckbestimmung.
Ein Gerichtssprecher stellte am Montag zudem klar, dass das Gesundheitsministerium auch weiter vor E-Zigaretten warnen darf - nur nicht mit der Begründung, es handele sich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel.
In einem anderen Verfahren könnte sich das OVG in Münster demnächst erneut mit der E-Zigarette beschäftigen. Jüngst hatte das Verwaltungsgericht einem Hersteller im Streit mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Recht gegeben.
Auch hier sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Liquids, anders als vom BfArM in Einzelfällen bewertet, keine Arzneimittel sind.
Noch bis Ende des Monats kann das BfArM Berufung einlegen. Eine Entscheidung der Behörde dazu steht noch aus.
Az.: 13 B 127/12