EU-Kommission
Corona-Genesenenzertifikat bald auch nach Antigen-Schnelltests möglich
Geht es nach der EU-Kommission, können Ärzte auch hierzulande bald Genesenenzertifikate nach einem positiven Antigen-Schnelltest ausstellen. Dafür fehlt aber noch eine deutsche Regelung.
Veröffentlicht:Brüssel. Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 erhalten. Dieser müsse aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.
Die Liste stellt die EU-Kommission online bereit. Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.
Dafür wäre hierzulande eine Anpassung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) nötig, was Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) vergangene Woche zunächst in Aussicht gestellt hatte. Bislang gibt die Verordnung dem Robert Koch-Institut (RKI) und Paul-Ehrlich-Institut die Kompetenz, die „fachlichen Vorgaben“ festzulegen. Die sehen bislang einen Nukleinsäurenachweis, also PCR oder NAT vor. Lauterbach hatte am Montag bekundet, jedenfalls an der Dauer des Genesenenstatus von drei Monaten festhalten zu wollen.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, mit der Änderung könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle standen die Labore etwa in Deutschland knapp vor Engpässen bei den PCR-Test-Kapazitäten. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Länder wie Deutschland können Genesenenzertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission. (dpa/nös)