Kommentar – Erste-Hilfe-Urteil

Eine besondere Pflicht

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Erdkunde und Sport – für viele Lehrer eine Traumkombination, die nicht selten die neidischen Blicke der Kollegen mit Mathe, Physik, Chemie und Deutsch auf sich zieht. Ernüchterung: Sportlehrer haben eine besondere Verantwortung, wenn es im Unterricht zu einem Unfall kommt und Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich sind.

Nach der jüngsten Entscheidung des BGH reicht es eben nicht, nur den Rettungsdienst und Notarzt zu verständigen. Eine Amtspflichtverletzung beginnt nicht erst dann, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

„Zur Führung des übernommenen Amtes gehören bei Sportlehrern (…) die im Notfall gebotenen Erste-Hilfe-Maßnahmen.“ Richtig, auch das ist am Ende eine Frage der Interpretation, worüber sich Juristen noch den Kopf zerbrechen werden.

Sie leitet zu dem eigentlichen Thema über: Denn nicht allein eine Berufsgruppe steht hier in der Pflicht. Erste-Hilfe-Maßnahmen sind in Mathe oder Deutsch, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit genauso wichtig wie im Sportunterricht.

Daher: Ein Wiederholungskurs schadet niemandem, freiwillig und ohne Zwang. Wie wäre es , wenn ein solcher Impuls von den Schulen selbst ausginge – mit Erste-Hilfe-Kursen für Schüler und Lehrer?

Lesen Sie dazu auch: BGH-Urteil: Sportlehrer müssen Erste Hilfe können

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verfassungsbeschwerde

Stiftung klagt Standards für Rettungsdienst in Karlsruhe ein

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Schmerz- und Palliativtage

Migräne bei Menschen mit Depressionen: Was kann verordnet werden?

Baden-Württembergischer Hausärztinnen- und Hausärztetag

Wenn der Wandel zur Hausarztpraxis 2.0 HÄPPI macht

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Erwachsene Frau legt sich wegen Unterleibsschmerzen die Hände auf ihren Bauch bei einem Arzttermin.

© Drazen / stock.adobe.com

Krebsrisiko signifikant erhöht

Studie zeigt: Verkürzte Lebenserwartung bei Endometriose