Bereitschaftsdienst

Einigung zur Selbstständigkeit von Poolärzten im Notdienst ist unter Dach und Fach

Das Problem der Sozialversicherungspflicht von Poolärzten im ärztlichen Notdienst scheint vom Tisch. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und der GKV-Spitzenverband melden Vollzug für die Einigung. Die Bedingungen, die Ärzte erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten, stehen fest.

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