Kommentar – Urteil im Zyto-Prozess
Einzelfall mit Signalwirkung
Zwölf Jahre Haft: damit hat das Essener Landgericht ein Zeichen gesetzt. Ob es Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Deutsche Gerichte neigen erstinstanzlich gerne mal zur großen Geste – die dann im weiteren Verfahrensgang und wenn die Wogen des öffentlichen Interesses abebben, still und leise wieder zurückgenommen wird. Was letztlich auch egal wäre: Der Einzelfall eines Apothekers, der aus Habgier über Leichen geht, ist nicht systemrelevant.
Die erkennbar gewordenen Aufsichtsmängel allerdings schon. "Bisher werden Apotheken schlechter kontrolliert als Großküchen oder die Verpflegung in Kindertagesstätten", brachte es Eugen Brysch, Vorsitzender der Stiftung Patientenschutz einmal auf den Punkt. Der Bottroper Einzelfall ist Anlass genug, daran endlich etwas zu ändern.
Seit jeher gilt die Zytostatikazubereitung in Apotheken als ebenso lukratives wie zwielichtiges Geschäft. Immer wieder wurden und werden Korruptions- und Kick-Back-Vorwüfe laut. Bis heute lassen sich die Apotheker nur widerwillig in die Karten schauen, wo sie zu welchen Preisen einkaufen. Damit muss Schluss sein. GMP-Standards , Fertigung nach dem "Mehr-Augenprinzip" und regelmäßige Kontrollen eingekaufter und abgerechneter Mengen sind überfällig.
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