Vorfälligkeit
Entschädigung ist häufig falsch berechnet
MÜNCHEN. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Kreditnehmern, die ihre Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollen, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung genau zu prüfen. Das sei derzeit häufig Thema, zum Beispiel, wenn die aktuell hohen Preise dazu verleiteten, eine Immobilie vorzeitig zu verkaufen.
Die vorzeitige Kündigung des Darlehens sei dann möglich, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale. Vor allem bei pauschal in Rechnung gestellten Gebühren, aber auch bei der Berechnung der Kosten für den Zinsausfall machten Banken und Bausparkassen häufig Fehler, heißt es weiter. (eb)