Justizskandal in Hessen

Ermittlungen gegen Korruptionsermittler – Justizministerin will reagieren

Das hessische Justizministerium will Konsequenzen aus dem Korruptionsskandal in der Staatsanwaltschaft ziehen. Unter anderem soll die Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht aufgelöst werden.

Von Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Gutachten gegen Rückvergütung? In der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht der hessischen Staatsanwaltschaft ging nach Vorwürfen ermittelnder Staatsanwälte offenbar nicht alles mit rechten Dingen zu.

Gutachten gegen Rückvergütung? In der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht der hessischen Staatsanwaltschaft ging nach Vorwürfen ermittelnder Staatsanwälte offenbar nicht alles mit rechten Dingen zu.

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Frankfurt/Main. Mit einer Stabsstelle Innenrevision will die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) auf die Korruptionsaffäre um einen hochrangigen, unter anderem auf das Gesundheitswesen spezialisierten, hessischen Justizbeamten reagieren. Das kündigte die Ministerin in einer Sitzung des Rechtsausschusses des hessischen Landtags vor dem Wochenende an.

Wie die Stabsstelle ausgestattet werde, sei noch nicht festgelegt, sie werde aber nicht in den normalen Verwaltungsaufbau eingebettet, sondern im Justizministerium direkt dem Staatssekretär unterstellt, erfuhr die „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage im Ministerium.

Die Zentralstelle Medizinwirtschaftsstrafrecht, in der den Vorwürfen zufolge gegen Zahlung von Schmiergeld lukrative Gutachten vorzugsweise an zwei Unternehmen gegangen sein sollen, werde aufgelöst, die Altverfahren würden neu verteilt. Den beschuldigten Unternehmen seien die Aufträge entzogen worden.

Ermittelt wird gegen insgesamt fünf Personen wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit beziehungsweise gewerbsmäßiger Bestechung, hatte die Ministerin bereits vor zwei Wochen im Rechtsausschuss berichtet. Anklage sei noch nicht erhoben worden.

Opposition kritisiert Pläne für die Stabsstelle

Die Opposition im hessischen Landtag richtete nach der Ausschusssitzung heftige Vorwürfe gegen Justizministerin Kühne-Hörmann. „Die Kontrollmaßnahmen haben versagt“, kritisiert die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Marion Schardt-Sauer. Ein Vier-Augen-Prinzip, das in der Anti-Korruptions-Richtlinie eigentlich vorgeschrieben sei, gelte für die Staatsanwaltschaft nicht.

Der beschuldigte Oberstaatsanwalt habe „jahrelang schalten und walten können, wie er wollte“. Auch die angekündigte Stabsstelle überzeuge nicht, zumal die Ministerin noch nicht berichtet habe, wie sie aussehen solle. „Mauern statt aufklären, das wird leider zum Motto der Ministerin in diesem schlimmen Justizskandal“, so Schardt-Sauer. Die FDP-Fraktion hatte die Sitzung des Rechtsausschusses beantragt.

„Abwiegelndes Verhalten der Ministerin“

Kritik am „abwiegelnden Verhalten der Ministerin“ kommt auch von der SPD-Fraktion: „Die Korruptionsaffäre hat das Vertrauen in die Justiz und unseren Rechtsstaat erschüttert“, wird der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Gerald Kummer in einer Mitteilung zitiert.

Es sei unverständlich, dass die Justizministerin einem alternativen Verfahren zur Gutachtenvergabe kritisch gegenüberstehe. Kummer vermutet, „dass die unzureichende personelle Ausstattung der Justiz, die wir seit Jahren anmahnen, auch im aktuellen Fall eine Rolle spielt und nun einer strukturellen Veränderung der Verfahren und Abläufe im Weg steht“.

Die CDU-Fraktion begrüßt nach einer Mitteilung dagegen die geplante Stabsstelle Innenrevision. „Eine so außergewöhnlich hohe kriminelle Energie durch einen Vertreter der Justiz“ sei extrem schwierig zu erkennen, so der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Christian Heinz. „Vor diesem Hintergrund gilt es, die Justiz nicht unter einen Generalverdacht zu stellen, sondern erst einmal den Sachverhalt zu ermitteln, bevor man voreilige Schlussfolgerungen zieht“, äußert sich Heinz.

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