Zyto-Rezepturen

Erneut Urteil pro Apothekenwahl

Veröffentlicht:

MARBURG. Im Streit um die freie Apothekenwahl haben die hessischen Apotheker binnen kurzer Zeit schon zum zweiten Mal gegen die AOK Hessen Recht bekommen: Wie der Hessische Apothekerverband (HAV) am Freitag mitteilte, hat nun auch das Sozialgericht Marburg bei der Zytostatikaversorgung der freien Apothekenwahl des Patienten Vorrang vor einem Rabattvertrag der Kasse mit ausgewählten, Zytostatika herstellenden Apotheken eingeräumt.

Erst kürzlich hatte bereits das Sozialgericht Darmstadt zugunsten eines Apothekers entschieden, der nicht auf der Liste der AOK-Rabattpartner stand und dessen Belieferung eines Krebspatienten von der Kasse mit einer Null-Retaxation belegt worden war. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen

Im Schnitt kamen Vertragsarztpraxen im dritten Quartal 2023 auf 60.168 Euro Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit.

© PhotographyByMK / stock.adobe.com

Honorarbericht der KBV

Praxen erzielten im dritten Quartal 2023 mehr Umsatz