Zyto-Rezepturen
Erneut Urteil pro Apothekenwahl
MARBURG. Im Streit um die freie Apothekenwahl haben die hessischen Apotheker binnen kurzer Zeit schon zum zweiten Mal gegen die AOK Hessen Recht bekommen: Wie der Hessische Apothekerverband (HAV) am Freitag mitteilte, hat nun auch das Sozialgericht Marburg bei der Zytostatikaversorgung der freien Apothekenwahl des Patienten Vorrang vor einem Rabattvertrag der Kasse mit ausgewählten, Zytostatika herstellenden Apotheken eingeräumt.
Erst kürzlich hatte bereits das Sozialgericht Darmstadt zugunsten eines Apothekers entschieden, der nicht auf der Liste der AOK-Rabattpartner stand und dessen Belieferung eines Krebspatienten von der Kasse mit einer Null-Retaxation belegt worden war. (cw)