Zulassung
EuGH: EMA-Gutachter müssen frei von Interessenkonflikten sein
Nachweise zu Interessenkonflikten seien nicht Aufgabe der Anmelder, so die Richter. Vielmehr müsse die EMA selbst „dafür sorgen, dass bei den von ihr konsultierten Sachverständigen kein Interessenkonflikt vorliegt“.