Versorgungsgesetz II
Gründung fachgleicher MVZ soll weiterhin möglich sein
BMG-Abteilungsleiter Michael Weller versichert, dass eine Rückkehr zu ausschließlich fachübergreifenden MVZ nicht auf der Tagesordnung steht. Über ein Verbot fachgleicher MVZ werde im Ministerium nicht nachgedacht.
Veröffentlicht:Berlin. Er habe sich „fest vorgenommen“, so Michael Weller, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung des Bundesgesundheitsministeriums, in der Diskussion „keine Aussagen dazu zu machen, welche konkreten Vorschläge wir machen werden“. Weller saß mit auf dem Podium einer Veranstaltung des Bundesverbands der Betreiber Medizinischer Versorgungszentren (BBMV) am Mittwoch in Berlin.
Kurz zuvor hatte der Münchener Staatsrechtler Professor Martin Burgi sein Rechtsgutachten zur MVZ-Reform nach den Ideen von Bundesärztekammer und den Gesundheitsministern der Länder vorgestellt. Danach wären etliche der vorgeschlagenen Maßnahmen verfassungs- und europarechtlich unhaltbar.
Rechtsgutachten zur MVZ-Regulation
MVZ-Reform vor „unüberwindbaren verfassungsrechtlichen Grenzen“
Weller bekräftigte, es werde eine Regulation ausdrücklich in Richtung investorengetragener MVZ geben, „soweit rechtlich zulässig“. Das Gutachten Burgis stecke in dieser Hinsicht die Grenzen ab.
Dann ließ sich Weller allerdings doch noch einen konkreten Hinweis entlocken: Eine Rückkehr zu ausschließlich fachübergreifend aufgestellten MVZ, wie von der Bundesärztekammer gefordert, werde es nicht geben. Über ein Verbot fachgleicher MVZ werde im Ministerium nicht nachgedacht. Weller wörtlich, „das kommt nicht, das kann ich ausschließen“. (cw)