Korruption
Fällt der Berufsrechtsverweis?
Die Chancen stehen gut, dass im Zuge der Gesetzgebung zum Anti-Korruptionsgesetz der Einspruch gegen die Verknüpfung berufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten mit dem Strafrecht doch noch Gehör findet.
Veröffentlicht:BERLIN. Wird der umstrittene Passus im Anti-Korruptionsgesetz, wonach Bestechung und Bestechlichkeit auch im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten strafrechtlich verfolgt werden sollen, gestrichen? Darüber wird unter Rechtspolitikern der Koalition derzeit ausgiebig diskutiert.
Eine Entscheidung sei bis dato noch nicht gefallen, bestätigte auf Anfrage das Berliner Büro des CDU-Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak. Luczak ist stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag und Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für das Anti-Korruptionsgesetz.
Auch eine eindeutige Tendenz, die Meinungsbildung der Parlamentarier betreffend, sei noch nicht zu erkennen, heißt es weiter. Es bestehe durchaus die Möglichkeit, dass die fragliche Formulierung aus dem Gesetzentwurf wieder herausgenommen wird.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Nach der Expertenanhörung Ende vorigen Jahres seien erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verknüpfung von Strafrecht und Berufsrecht deutlich geworden.
Luczak selbst hatte in einem Positionspapier im Anschluss an die Anhörung etwa auf das im Grundgesetz verankerte Bestimmtheitsgebot hingewiesen aber auch auf ein mögliches Legitimationsdefizit der berufsständischen Kammern, Strafbarkeitsrisiken im Endeffekt selbst zu definieren.
Darüber hinaus, so der CDU-Politiker, "darf es nicht dazu kommen, dass das gleiche Verhalten eines Arztes in einem Bundesland erlaubt, in einem anderen Land aber als Korruption strafbar ist".
Einen Terminfahrplan für die weitere Gesetzgebung gibt es den Angaben aus dem Büro Luczak zufolge nicht.
"Die Union möchte dieses Vorhaben aber gern noch im ersten Quartal dieses Jahres abschließen", heißt es wörtlich. - Voraussichtlich Ende Februar wird sich auch der Bundesrat noch einmal mit dem Gesetzentwurf befassen.