Ärztlicher Bereitschaftsdienst der KV
Fahrender Bereitschaftsdienst: Honorarabzug für Nichtvertragsärzte rechtens
Das Landessozialgericht Potsdam billigt 30 Prozent „Fuhrkostenbeteiligung“ seitens der KV für Nichtvertragsärzte bei der Teilnahme am fahrenden Bereitschaftsdienst.