Verkehrsrecht

Fuß vom Gas - gilt auch bei starker Diarrhö

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LÜDINGHAUSEN. Starker Stuhldrang ist keine "notstandsähnliche Situation", die eine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt, heißt es in einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen.

Das gelte jedenfalls dann, wenn der Durchfall nicht unerwartet und besonders plötzlich auftritt. Der Kläger war mit 132 Km/h über eine Landstraße gebrettert, wo nur 70 Km/h erlaubt waren. Nun muss er 315 Euro Strafe zahlen und für einen Monat den Führerschein abgeben.

Erfolglos hatte der Mann auf seinen starken Stuhldrang verwiesen. Er sei daher unaufmerksam und in Eile gewesen. Nach Ansicht der Richter hätte er von seinem Problem gewusst und daher die Autofahrt gar nicht antreten dürfen. (mwo)

Az.: 19 OWi-89 Js 155/14-21/14

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