Gericht
GBA muss Namen von Ausschussmitgliedern nennen
BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll ein Stück weit transparenter werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag einer Klage des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und von Dr. Albrecht Klöpfer vom Berliner Institut für Gesundheitssystementwicklung stattgegeben.
Demnach muss der GBA die Namen der Mitglieder von drei Unterausschüssen preisgeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Parteien können Berufung einlegen. (af)