Urteil

Geldstrafe für Massenklau von Patientendaten

Veröffentlicht:

NORTHEIM/GÖTTINGEN. Weil er sich an seinem Arbeitsplatz illegal große Mengen an vertraulichen Patientendaten beschafft hat, muss ein 23-jähriger früherer Mitarbeiter eines IT-Dienstleistungsunternehmens aus dem Landkreis Northeim eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen.

Einen entsprechenden Strafbefehl hat kürzlich das Amtsgericht Northeim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen erlassen.

Nach Ansicht des Gerichts hat sich der ehemalige Systemadministrator des Verrats von Geschäftsgeheimnissen schuldig gemacht. Der Strafbefehl sei inzwischen rechtskräftig, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. (pid)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Außergerichtliche Schlichtung

Weniger bestätigte Behandlungsfehler in Nordrhein

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Unter 120 mmHg

Striktere Blutdruckkontrolle bei Diabetes wohl doch sinnvoll

Lesetipps
Eine Frau mit diversen Erkrankungen

© Sebastian / stock.adobe.com / generated AI

Diagnose-Prävalenzen

Wo Autoimmunerkrankungen besonders häufig auftreten

Verpackung des Wirkstoffs Tirzepatid (Mounjaro) mit Aufziehspritze daneben

© Olaf Kunz / stock.adobe.com

SUMMIT-Studie

Tirzepatid auch erfolgreich bei Herzinsuffizienz-Therapie

Physician Assistants und NÄPAs können Hausärzte stark entlasten.

© amedeoemaja / stock.adobe.com

NÄPAS und Physician Assistants

Drei Ärzte, 10.000 Patienten: Delegation macht es möglich