PIP-Skandal
Gericht hebt Urteil gegen TÜV Rheinland auf
AIX-EN-PROVENCE. Im Skandal um minderwertige, mit Industriesilikon gefüllte Brustimplantate hat ein französisches Berufungsgericht ein Schadenersatz-Urteil gegen den TÜV Rheinland aufgehoben.
Der TÜV habe seine Verpflichtungen bei der Zertifizierung der Produktion des inzwischen insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erfüllt, teilte das Gericht am Donnerstag in Aix-en-Provence mit.
Der TÜV war dagegen in Berufung gegangen. Das Gericht wies die Forderungen von rund 3000 Frauen sowie einigen Händlern nun zurück. (dpa/maw)