Brustimplantate-Skandal

Gericht sieht Schuld beim TÜV

Im Skandal um minderwertige PIP-Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Das Unternehmen müsse den Schaden ausgleichen, urteilten die Richter. 50 Millionen Euro Schadenersatz werden gefordert.

Veröffentlicht:
Etwa hunderttausenden Frauen sind minderwertige Silikonkissen von PIP implantiert worden.

Etwa hunderttausenden Frauen sind minderwertige Silikonkissen von PIP implantiert worden.

© Bruno Bebert

PARIS. Im Skandal um die minderwertigen PIP-Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt.

Rund 1600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Aus Sicht des Gerichts in Toulon hat der TÜV seine "Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit" verletzt.

Die Firma müsse nun "den Schaden der Importeure und der Opfer" ausgleichen, entschied die Kammer am Donnerstag.

Mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz gefordert

Dem TÜV Rheinland war im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen worden. Die Kläger wollen mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz.

Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen eines französischen Herstellers implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.Der TÜV hatte eine Verantwortung zurückgewiesen.

Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer. Entsprechende Entscheidungen gab es bereits von deutschen Gerichten. Der Prozess war Teil einer Reihe von Verfahren um den Betrug des insolventen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP).

PIP-Gründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter sind vor einem Strafgericht in Marseille angeklagt. Dort wird ein Urteil für Dezember erwartet. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Studie aus der Charité

Metalle aus Endoprothesen im Liquor nachgewiesen

Kommentar zur Medizinprodukteverordnung

Medizintechnik: Brüssel stellt richtige Weichen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen