Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Hersteller einer fehlerhaften Spirale musste Schmerzensgeld zahlen

Sind einem Medizinproduktehersteller fehlerhafte Produktchargen bekannt, muss er auch für mögliche Beeinträchtigungen seiner Kundschaft geradestehen.

Veröffentlicht:

Frankfurt/Main. Frauen kann für die operative Entfernung eines möglicherweise fehlerhaften Intrauterinpessars ein Schmerzensgeld vom Hersteller zustehen. Hat dieser vor Materialfehlern und einer erhöhten Bruchwahrscheinlichkeit in bestimmten Chargen seines Produktes gewarnt, muss er für die operationsbedingten Körper- und Gesundheitsbeeinträchtigungen der betroffenen Frauen haften, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das Gericht hielt hier ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro für angemessen.

Die Klägerin hatte sich im Jahr 2016 zur Schwangerschaftsverhütung ein Intrauterinpessar einsetzen lassen. Die spanische Herstellerfirma der Spirale gab 2018 einen Warnhinweis heraus, wonach eine bestimmte Charge des Produkts eine erhöhte Bruchwahrscheinlichkeit aufweise. Dazu gehörte auch die Spirale, die der Klägerin eingesetzt worden war.

Bruchstücke unter Vollnarkose entfernt

Bei einer Untersuchung im Jahr 2021 stellte ihre Frauenärztin fest, dass beide Seitenarme der Spirale gebrochen waren. Die Ärztin konnte diese nicht vollständig entnehmen. Erst in einer Klinik konnten der Frau unter Vollnarkose die verbliebenen Bruchstücke operativ entfernt werden. Die Frau verlangte von der Herstellerfirma der Spirale ein Schmerzensgeld von mindestens 7.000 Euro.

Das OLG urteilte, dass die Firma für die operationsbedingten Körper- und Gesundheitsbeeinträchtigungen der Klägerin haften müsse. Die Frau habe anhand ihres Patientenpasses nachweisen können, dass die eingesetzte Spirale tatsächlich aus der Charge stammte, bei der vereinzelt Materialfehler und eine erhöhte Bruchwahrscheinlichkeit festgestellt worden waren.

Beschwerden verspätet angemeldet

Für den Schmerzensgeldanspruch könne daher offenbleiben, ob der Bruch der Spirale bereits vor der Untersuchung bei der Frauenärztin oder erst bei dem Entfernungsversuch entstanden sei. Angemessen sei aber nur ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro. Die Op sei komplikationslos verlaufen. Die von der Klägerin geltend gemachten postoperativen Beschwerden seien erst in zweiter Instanz und damit verspätet vorgetragen worden. (fl)

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 17 U 181/23

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elektronische Patientenakte

Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt

Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elektronische Patientenakte

Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt

Lesetipps
stiliserte, bunte Symbole für Patientenakten

© savittree / stock.adobe.com

Update

FAQ zur „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen

Ein Mann macht einen Herzbelastungstest.

© AH! Studio / stock.adobe.com

Abfall oder Anstieg?

Blutdruck am Belastungsende zeigt wohl kardiovaskuläres Risiko an