Europäischer Gerichtshof
Gerichte dürfen Kirchen als Arbeitgeber stärker prüfen
LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat die Kontrolle kirchlicher Arbeitsverhältnisse durch die weltlichen Gerichte gestärkt.
Vorgaben wie etwa die Kirchenzugehörigkeit müssen danach immer für die konkrete Stelle "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sein. Die Richter verwiesen einerseits auf das "Recht auf Autonomie der Kirchen", betonten aber gleichzeitig das Recht der Arbeitnehmer auf Schutz vor Diskriminierung.
Die staatlichen Gerichte als "eine unabhängige Stelle" müssten dies in "einen angemessenen Ausgleich" bringen. Im konkreten Fall geht es um die Stelle eines Diakonie-Referenten mit Aufgabengebiet Rassismus.
Ein weiterer Streit um die Entlassung eines Chefarztes einer katholischen Klinik ist noch beim EuGH anhängig. (mwo)
Az.: C-414/16