Bundestag

Gesetzeslücke bei Zwangsbehandlung geschlossen

Eine ärztliche Zwangsbehandlung von psychisch kranken Patienten ist künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet.

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Der Bundestagsbeschluss sieht vor, dass Patienten unter bestimmten Umständen auch im Krankenhaus zwangsbehandelt werden können.

Der Bundestagsbeschluss sieht vor, dass Patienten unter bestimmten Umständen auch im Krankenhaus zwangsbehandelt werden können.

© vege / Fotolia

BERLIN. Mit dem Gesetz zur ärztlichen Zwangsbehandlung reagierte die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2016.

Bisher durften Patienten, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht mehr selber einschätzen können, nur dann gegen ihren Willen behandelt werden, wenn sie in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht waren. In einem normalen Krankenhaus war eine solche Zwangsbehandlung bisher nicht möglich. Das hat der Bundestag nun geändert. Ambulante Zwangsmaßnahmen bleiben aber weiterhin ausgeschlossen.

Ausgelöst hatte die Gesetzesfindung eine psychisch kranke Seniorin, die rechtlich betreut worden war. Angesichts einer nicht erfolgten Behandlung erkannten die Karlsruher Richter eine "staatliche Schutzlücke" für hilflose und nicht einsichtsfähige Menschen.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte bereits nach dem Kabinettsbeschluss im Januar betont, ein derart schwerer Eingriff in die Grundrechte eines Patienten dürfe nur "das letzte Mittel" sein. Neben dem Recht des Einzelnen, selber über seine medizinische Behandlung zu entschieden, gebe es aber die Pflicht des Staates, Gesundheit und Leben jedes Bürgers zu schützen. Auch der Ethikrat hatte dazu Stellung genommen, Bei der Anhörung im Februar zeigte sich, wie weit die Meinungen bei diesem Thema divergieren. (run/dpa)

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