Transplantationsskandal
Göttinger Chirurg bleibt straffrei
GÖTTINGEN. Der frühere Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Uniklinikum bleibt endgültig straffrei. Wie Theo Ziegler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, jetzt mitteilte, ist das dort anhängige Verfahren gegen den Arzt kürzlich eingestellt worden. Der Chirurg hatte vor seinem Wechsel nach Göttingen bis 2008 am Uniklinikum Regenburg gearbeitet. Im Zuge des Göttinger Transplantationsskandals war bekannt geworden, dass es auch in Regensburg zu Manipulationen gekommen sein soll. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte daraufhin ermittelt. Die insgesamt 43 Verdachtsfälle dort seien ähnlich gelagert gewesen wie die Göttinger Fälle, so Ziegler. Seinen Angaben zufolge wurde das Regensburger Verfahren aus denselben Gründen eingestellt, die auch für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs maßgeblich waren. Der BGH hatte kürzlich das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Göttingen bestätigt, das den Chirurgen im Mai 2015 freigesprochen hatte.
Die jetzt auch schriftlich vorliegende BGH-Entscheidung (Az.: 5 StR 20/16) war mit Spannung erwartet worden, weil es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gab, wie die auch an anderen Transplantationszentren aufgedeckten Manipulationen zu bewerten sind. Der BGH bestätigte den Spruch des Göttinger Landgerichts, wonach der Chirurg zwar gegen Richtlinien zur Transplantationsmedizin verstoßen habe, dies aber nicht strafbar war.
Der Mediziner habe darauf vertrauen können, dass "überholte Patienten", die durch seine Manipulationen auf der Warteliste nach hinten rutschten, weiter eine Chance auf ein Organ gehabt hätten. Auch die Verstöße gegen die Karenzzeit-Richtlinie der Bundesärztekammer seien nicht strafbar gewesen. Diese sieht vor, dass alkoholkranke Patienten mindestens sechs Monate "trocken" sein müssen, bevor sie eine Leber transplantiert bekommen. Es gebe keine medizinischen Gründe, die eine solche Einschränkung rechtfertigten.(pid)