Fluchtgefahr

Göttinger Transplantationsmediziner bleibt in U-Haft

Das Landgericht Braunschweig hat die Haftbeschwerde des Göttinger Transplantationsmediziners Aiman O. abgelehnt. Die Richter sehen einen dringenden Tatverdacht. Ihm wird im Skandal um manipulierte Wartelisten für Leberspenden versuchter Totschlag in neun Fällen vorgeworfen.

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Wegen Fluchtgefahr muss Aiman O. hinter Gittern bleiben.

Wegen Fluchtgefahr muss Aiman O. hinter Gittern bleiben.

© Liv Friis-larsen / fotolia.com

GÖTTINGEN. Der ehemalige Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Universitätsklinikum, Aiman O., muss weiter in Untersuchungshaft bleiben.

Das Landgericht Braunschweig hat am Montag die Beschwerde des Mediziners gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Braunschweig zurückgewiesen.

Der 45-Jährige war am 11. Januar an seinem Wohnort in Göttingen festgenommen worden. Die Kammer bejahe den dringenden Tatverdacht für versuchten Totschlag in neun Fällen, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Nach Angaben des Gerichts soll der Chirurg vorsätzlich veranlasst haben, dass seine Patienten unzutreffend als dialysepflichtig an die zentrale Vergabestelle von Spenderorganen "Eurotransplant" gemeldet wurden.

Als Folge hätten andere Patienten länger auf eine Transplantation warten müssen. Die Kammer sehe dringende Verdachtsmomente, dass der Mediziner den Tod dieser anderen Patienten in Kauf genommen habe, da er aufgrund seiner Fachkenntnisse um die hohe Sterbewahrscheinlichkeit der am oberen Ende der Warteliste stehenden Patienten gewusst habe.

Begründung: Fluchtgefahr

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte ihren Haftbefehlsantrag mit Fluchtgefahr begründet.

Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Arzt seine berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern könnte. Das Landgericht sah ebenfalls "angesichts der Schwere der Tat" den Haftgrund der Fluchtgefahr.

Im Falle einer Verurteilung würde ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren drohen.

In zwei weiteren Fällen, die von der Staatsanwaltschaft als schwere Körperverletzung beziehungsweise als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet werden, verneinten die Richter den dringenden Tatverdacht. In diesen Fällen bestehe noch weiterer Aufklärungsbedarf.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, bei zwei Patienten eine Lebertransplantation vorgenommen zu haben, ohne dass eine entsprechende Indikation vorlag. Die betroffenen Patienten seien an den Folgen der Transplantation verstorben.

Der Transplantationsmediziner kann gegen den Beschluss des Landgerichts Beschwerde einlegen. Über diese hätte dann das Oberlandesgericht Braunschweig zu entscheiden. (pid)

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