Gruppentherapie ist trotz Aufwertung Stiefkind
Während in Kliniken überwiegend in Gruppen gearbeitet wird, ist diese Therapieform in der ambulanten Versorgung selten. Dabei wäre angesichts zunehmenden Behandlungsbedarfs die Förderung sinnvoll.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Woran liegt es, dass trotz der Aufwertung der Gruppentherapie mit dem EBM 2000plus der Anteil an Gruppentherapien sich nur wenig erhöht hat?
In einer Studie der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl von Professor Jürgen Wasem, an der Universität Duisburg-Essen, wurden 2500 niedergelassene Psychotherapeuten nach den Gründen gefragt.
Zwei Drittel ohne Abrechnungsgenehmigung
Zunächst fiel ein hoher Anteil von zwei Drittel der Therapeuten auf, die nicht über die entsprechende Abrechnungsgenehmigung nach der Psychotherapievereinbarung verfügen. Die Genehmigung setzt theoretische und praktische Kenntnisse sowie Supervision und Selbsterfahrung mit Gruppentherapie voraus.
Der Aufwand zum Erwerb der entsprechenden Qualifikation nach einer drei bis fünfjährigen Ausbildung zum Psychotherapeuten und einem vorangegangenen zehnsemestrigen Studium der Psychologie erscheint vielen zu hoch, vor allem dann, wenn die bis zu zweijährige Weiterbildung parallel zur Praxistätigkeit absolviert werden muss.
Auch der finanzielle Aufwand ist erheblich, wenn sich für den praktischen Teil der Weiterbildung nicht genug Selbstzahler oder privat Versicherte finden.
Bei 25 Prozent mit Genehmigung gibt es organisatiorische Schwierigkeiten
Nicht selten müssen die geforderten 120 Stunden Gruppentherapie, zu denen meist noch einmal die Hälfte an Vor- und Nachbereitung kommt, unentgeltlich oder zu einem geringen Honorar absolviert werden.
Von denjenigen, die über die Abrechnungsgenehmigung verfügen, gaben 25 Prozent organisatorische Schwierigkeiten, etwa das Vorhandensein eines Gruppenraums oder die Zusammenstellung der Gruppenteilnehmer als Hinderungsgrund an.
Für weitere acht Prozent ist der Aufwand der Beantragung und des Gutachterverfahrens zu hoch, und weitere sechs Prozent haben nicht genügend Patienten, die für eine Gruppentherapie in Frage kommen.
Insgesamt lässt sich also das Fazit ziehen, dass obwohl etwa ein Drittel aller befragten Psychotherapeuten über eine Abrechnungsgenehmigung zur Gruppentherapie verfügt, deutlich weniger diese tatsächlich anbieten.
Regelungen zur Gruppentherapie überdenken
Es stellt sich deshalb die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, die seit vielen Jahren bestehenden Regelungen zur Gruppentherapie zu überdenken. Auch angesichts des zunehmenden Behandlungsbedarfs und länger werdender Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz wäre eine Förderung der Gruppentherapie sinnvoll. Gruppentherapie ist in Bezug auf den einzelnen Patienten außerdem ökonomischer als Einzeltherapie.
Unter Therapeuten allerdings wenig bekannt ist, dass es bereits seit einigen Jahren Erleichterungen für Gruppentherapien gibt, allerdings vorerst nur für die Verhaltenstherapeuten.
So kann bei einer laufenden Therapie das Mischungsverhältnis von Einzel- und Gruppentherapie ohne Antragsverfahren frei bestimmt werden, wenn dies beim Antrag entsprechend vermerkt wird. Wenig bekannt ist auch, dass beim selben Patienten Einzel- und Gruppentherapie von verschiedenen Therapeuten durchgeführt werden können.
Diplom-Psychologe Dieter Best ist Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Die Studie der DPtV ist im Internet zu finden: www.dptv.de, Menupunkt "Forschungsprojekte"