Sterbehilfe-Prozess
Gutachter bewerten Arzt-Schuld unterschiedlich
Ein Arzt wird verdächtigt, bei seinem Vater Sterbehilfe geleistet zu haben. Vor Gericht geben Gutachter widersprüchliche Einschätzungen ab.
Veröffentlicht:ULM. Im Sterbehilfe-Prozess vor dem Ulmer Landgericht hatten am dritten Verhandlungstag die Gutachter das Wort.
Die Rechtsmediziner kamen zu sehr konträren Einschätzungen in der Frage, ob der 69-jährige Pneumologe mit einer Lungenfibrose im Finalstadium an einer Überdosis Morphin oder an seiner Grunderkrankung gestorben ist.
Der Rechtsmediziner Professor Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf, geht davon aus, dass der Tod des Patienten, der sich klar in einer Palliativsituation befunden habe, letztlich aber durch die starke Erhöhung der Morphindosis "um das 18-fache" infolge der Manipulation am Perfursor herbeigeführt worden sei. Dadurch sei es zu einer sehr starken Anflutwirkung mit Todesfolge gekommen.
Kritik an Befundergebnissen der Obduktion
Zu einer ganz anderen Bewertung kamen neben weiteren Gutachtern - wie dem Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Uniklinikum Ulm Professor Erich Miltner, in dessen Institut der Verstorbene obduziert worden war - auch der Rechtsmediziner Professor Wolfgang Eisenmenger, emeritierter Direktor des rechtsmedizinischen Instituts an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Er geht davon aus, dass der Tod schon allein durch die gravierenden kardiopulmonalen Grundleiden jederzeit habe eintreten können. So müsse bezweifelt werden, dass die Morphingabe allein auslösend gewesen sei.
Allerdings kritisierte der Münchner Rechtsmediziner die seiner Ansicht nach mangelhaften Befundergebnisse der Obduktion. Da nicht alle indizierten Untersuchungen durchgeführt worden seien, mangle es an Wissen aus der Obduktion.
Wesentliche Erkenntnisse werden von den Aussagen dreier Palliativmediziner als weitere Sachverständige am 30. April erwartet. "Es wird zu klären sein, ob sich der Fall jenseits oder diesseits der Grenze abgespielt hat", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Christof Lehr aus Ulm zur "Ärzte Zeitung".
Es gehe nicht um eine grundsätzlich neue Ausrichtung zur rechtlichen Bewertung der aktiven Sterbehilfe, stellte er klar und rückte damit Einschätzungen von Prozessbeobachtern zurecht, die dem Ulmer Sterbehilfe-Urteil Grundsatzcharakter zusprechen.
Zu bewerten durch das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sei allein die Kausalität des Geschehens. (bd)