Bundesgerichtshof

Haften Ärzte für langsames Sterben?

Der Bundesgerichtshof steht vor der Aufgabe, über den Handlungsspielraum von Ärzten zu entscheiden, wenn sich am Ende des Lebens ein Patientenwille nicht ermitteln lässt. Es geht um den Fall eines demenzkranken Mannes, der jahrelang künstlich ernährt worden war. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Veröffentlicht:
Wie weit reicht die ärztliche Haftung? Diese Frage muss der Bundesgerichtshof klären.

Wie weit reicht die ärztliche Haftung? Diese Frage muss der Bundesgerichtshof klären.

© Aycatcher / stock.adobe.com

KARLSRUHE/MÜNCHEN. Der Bundesgerichtshof (BGH) steht aktuell vor der Grundsatz-Frage, welchen Handlungsspielraum Ärzte haben, wenn sich am Ende des Lebens ein Patientenwille nicht ermitteln lässt.

Geklagt hat ein Mann, der der Auffassung ist, dass sein demenzkranker Vater unnötig lange am Leben erhalten wurde. Als Erbe fordert er vom behandelnden Hausarzt Schmerzensgeld und Schadenersatz für Behandlungs- und Pflegekosten, insgesamt mehr als 150.000 Euro.

Der Vater, der sich zum Schluss weder bewegen noch mitteilen konnte, war bis zu seinem Tod 2011 jahrelang künstlich ernährt worden. Was der Patient gewollt hätte, weiß keiner.

Die Karlsruher Richter haben erstmals zu entscheiden, ob ein Arzt posthum für die Verlängerung von Leiden haftbar gemacht werden kann. Der Anwalt des Sohnes hält das für den einzigen Weg, auf die Einhaltung medizinischer Standards zu pochen.

Zuletzt hatte das Münchner Oberlandesgericht (OLG) dem Sohn 40.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, die Schadenersatz-Forderung aber abgewiesen. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt.

Richter wollen eingehend beraten

Der Bundesgerichtshof scheint mit dem OLG-Urteil Probleme zu haben. Senatsvorsitzende Vera von Pentz sagte, nur jeder Einzelne für sich könne entscheiden, wann er nicht mehr weiterleben wolle.

Sie wies auch darauf hin, dass der Sohn zu Lebzeiten des Vaters die Möglichkeit gehabt hätte, beim Betreuungsgericht eine Prüfung des Falls zu beantragen.

Der BGH-Anwalt des Klägers, Richard Lindner, wandte ein, Arzt und Betreuer hätten die künstliche Ernährung einfach immer weiterlaufen lassen. Die Justiz müsse nicht entscheiden, was lebenswert sei. Aber wenn der Vater tatsächlich gegen seinen Willen länger habe leiden müssen, sei ein Schmerzensgeld durchaus angebracht.

Beim BGH stößt die Klage offenbar auf grundsätzliche Bedenken. Im Moment neigen die obersten Zivilrichter eher nicht dazu, dem Sohn als Erben Schmerzensgeld und Schadenersatz zuzusprechen, wie sich in der Verhandlung in Karlsruhe am Dienstag abzeichnete.

Ein Urteil über den Wert eines Lebens verbiete sich, sagte die Senatsvorsitzende. Die Richter wollen die Frage aber eingehend beraten und ihre Entscheidung erst in den nächsten Wochen verkünden.

Az. VI ZR 13/18

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 12.03.2019 um 13:42 Uhr.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Außergerichtliche Schlichtung

Weniger bestätigte Behandlungsfehler in Nordrhein

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tag der Privatmedizin

GOÄneu: Reuther und Reinhardt demonstrieren Geschlossenheit

Lesetipps
Arzt injiziert einem älteren männlichen Patienten in der Klinik eine Influenza-Impfung.

© InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

Verbesserter Herzschutz

Influenza-Impfraten erhöhen: So geht’s!