NRW

Heilpraktiker darf nun weiter praktizieren

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Berufsverbot gegen einen Heilpraktiker aufgehoben, bei dem wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird.

Veröffentlicht:

KÖLN. Der Heilpraktiker aus dem niederrheinischen Brüggen, gegen den wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird (wir berichteten), darf vorläufig weiter praktizieren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt das gegen den Mann durch den Landkreis Viersen verhängte Berufsverbot aufgehoben.

Die Aktivitäten des Heilpraktikers in einem alternativen Krebszentrum hatten Sommer 2016 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Der Beschuldigte soll Krebspatienten aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden mit dem Mittel 3-Bromopyruvat behandelt haben, das nicht als Medikament zugelassen ist.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vor. Er soll möglicherweise Gesundheitsschäden und den Tod von Patienten verursacht haben. Für ein sofortiges Berufsverbot besteht nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts aber keine Rechtsgrundlage.

Ohne Entzug der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch die zuständige Behörde könne ihm die Tätigkeit auch nicht vorläufig untersagt werden", teilte das Gericht mit. "Zudem genügen die Ermittlungen der Behörden nach Ansicht des Gerichts derzeit noch nicht, um die Vorwürfe gegen den Heilpraktiker zu erhärten."

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. (iss)

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Az.: 7 L 2292/17

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