Mordprozess
Höchststrafe für Pfleger Niels H. gefordert
Der Krankenpfleger Niels H. soll Patienten in der Klinik Delmenhorst Überdosen eines Herzmedikaments gespritzt haben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben nun lebenslange Haft gefordert.
Veröffentlicht:OLDENBURG. Für einen vielfach mordverdächtigen Ex-Krankenpfleger in Niedersachsen haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslange Haft gefordert.
Der Angeklagte habe sich des dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann.
Ihm sei bewusst gewesen, dass er Patienten in Todesgefahr bringe. Der 38-Jährige erklärte, er bedauere seine Taten am Klinikum Delmenhorst. Sein Handeln sei nicht entschuldbar.
"Es tut mir leid"
"Es tut mir wirklich leid", sagte der Angeklagte, als er sich am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg erstmals selbst ausführlich zu den Vorwürfen äußerte.
Er soll Patienten eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt haben, sodass diese wiederbelebt werden mussten. Sein Motiv: Langeweile und der Wunsch, sein Können vor den Kollegen zu beweisen, wie Schiereck-Bohlmann sagte. "Der Angeklagte suchte den Kick."
Angeklagt ist der Ex-Pfleger wegen fünf Taten - und nur für diese kann er in dem Prozess verurteilt werden. Gestanden hat er allerdings 90 Übergriffe auf Patienten.
Bis zu 30 Menschen sollen gestorben sein. Eine Sonderkommission der Polizei untersucht zurzeit sogar mehr als 200 Todesfälle während der Dienstzeit des Mannes am Klinikum Delmenhorst und seinen anderen Arbeitsstätten in Oldenburg, Wilhelmshaven sowie bei den Rettungssanitätern.
Der 38-Jährige beteuerte erneut, außerhalb von Delmenhorst keinem Patienten geschadet zu haben.
Zu seinen Motiven sagte er vor Gericht: "Es war eine Anspannung da und eine Erwartungshaltung, was passiert gleich."
Nach einer erfolgreichen Wiederbelebung habe er sich gut gefühlt. Wenn ein Patient gestorben sei, sei er jedoch niedergeschmettert gewesen.
Dann habe er sich vorgenommen, damit aufzuhören. Das Gefühl habe aber nicht lange angedauert. "Das verblasste mit der Zeit."
Besondere Schwere der Schuld
Seine Taten seien abscheulich und nicht nachvollziehbar, sagte die Oberstaatsanwältin. Sie sprach von einer besonderen Schwere der Schuld.
Eine Sicherungsverwahrung forderte sie nicht, da keine Rückfallgefahr bestehe. "Das, was Sie angerichtet haben, hat sehr tiefe Wunden gerissen", wandte sich die Nebenklage-Anwältin Gaby Lübben später direkt an den Angeklagten.
Sie forderte wie die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den 38-Jährigen.
Das Urteil ist für nächste Woche Donnerstag nach dem Plädoyer der Verteidigung geplant.
Wenn sich die weiteren Vorwürfe gegen den Ex-Pfleger bestätigen sollten, könnte es nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage und einen weiteren Prozess gegen den Mann geben. (dpa)