Bundessozialgericht
Honorarabtretung an Private muss Ärzten möglich sein
Eine KV kann Ärzten nicht verbieten, ihre Honoraransprüche auch an Privatpersonen abzutreten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Eine KV kann Ärzten nicht verbieten, ihre Honoraransprüche auch an Privatpersonen abzutreten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
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