Selbstzahlerleistungen
IGeL-Monitor reagiert auf Kritik
BERLIN. Die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen betriebene Web-Plattform IGeL-Monitor ist auf Kritik von HNO-Ärzten eingegangen und hat ihr Negativvotum für die auf Selbstzahlerbasis in Praxen angebotene Gabe von Glukokortikoiden bei Hörsturz, darunter Kortison, modifiziert. Der Grundtenor bleibt aber negativ.
"An der Bewertung des IGeL-Monitors ‚Glukokortikoide beim Hörsturz‘ kritisieren die HNO-Ärzte zu Recht, dass in dem Text ‚IGeL-Info ausführlich‘ bei der Veröffentlichung Anfang Juli die veraltete Leitlinie von 2010 und nicht die aktuelle Leitlinie von 2014 zitiert wurde", schreibt Dr. Christian Weymayr, nach eigenen Angaben Projektleiter IGeL-Monitor, in einem Leserbrief als Reaktion auf die Berichterstattung der "Ärzte Zeitung".
Dies sei aber nach Zugang der Stellungnahme der HNO-Ärzte umgehend korrigiert worden. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie und der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte die negative Bewertung der Glukokortikoid-Therapie bei Hörsturz. Sie warfen dem IGeL-Monitor vor, eine veraltete Leitlinie zur Bewertung der Leistung herangezogen zu haben.
"Die HNO-Ärzte nehmen jedoch zu Unrecht an, dass dieses Versehen Auswirkungen auf die Bewertung hätte. Die Leitlinie ist als S1-Leitlinie klassifiziert, weshalb wir sie, den üblichen Gepflogenheiten entsprechend, für unsere Bewertung nicht herangezogen haben. Laut unserer Methodik werden dafür nur Leitlinien höherer Güte (S2e und S3) berücksichtigt", ergänzt Weymayr.
Wie aus dem Anfang Juli veröffentlichten Ergebnisbericht hervorgehe, sei die Recherche für die Bewertung dieser IGeL am 30. April 2015 abgeschlossen worden. "Unsere Bewertung stützt sich auch auf eine aktuelle Übersichtsarbeit von 2013. Wir sehen deshalb keinen Anlass, unsere Bewertung zu ändern", so Weymayr. (maw)