Abrechnung und Neurodermitis
Indikation für Balneophototherapie erweitert
Auch Neurodermitis-Patienten können demnächst eine Balneophototherapie auf Kassenkosten erhalten. Hautärzte brauchen dafür allerdings eine Genehmigung.
Veröffentlicht:Berlin. Die Balneophototherapie kann ab Oktober auch bei Kassenpatienten mit mittelschwerer und schwerer Neurodermitis eingesetzt und nach EBM abgerechnet werden. Die EBM-Änderung hat der Bewertungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss im März mit dem Beschluss zur Indikationserweiterung vorgelegt hatte.
Bisher war die Balneophototherapie, bei der Wannenbäder mit verschiedenen Zusätzen und eine UV-Lichttherapie kombiniert werden, lediglich bei Psoriasis indiziert. Für die Behandlung von Patienten mit Neurodermitis ist nach Informationen der KBV ausschließlich die Photosoletherapie gestattet, bei der ein Salzbad mit UV-B-Strahlen kombiniert wird.
Gerätevoraussetzungen müssen stimmen
Hautärzte rechnen die Leistung über die EBM-Nummer 10350 ab (398 Punkte, 43,73 Euro), wenn sie die Genehmigung ihrer KV nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Balneophototherapie haben. Demnach muss die Praxis unter anderem in den vergangenen zwei Jahren 20 abgeschlossene Behandlungszyklen vorweisen können. Außerdem müssen Geräte zur Ganzkörper-Rundumbestrahlung vorhanden sein.
„Bei allen Verfahren zur Balneophototherapie ist eine Behandlungshäufigkeit von drei bis fünf Anwendungen pro Woche anzustreben“, heißt es im Beschlusstext des Bewertungsausschusses. Je Behandlungszyklus sind bis zu 35 Einzelanwendungen möglich. In der Leistungsposition sind alle Kosten enthalten, auch die zur Herstellung der lichtsensibilisierenden Lösung. Ausgeschlossen ist die Leistung gegen die EBM-Positionen 30430 und 30431, der „selektiven Phototherapie mittels indikationsbezogen optimierten UV-Spektrums“. (ger)