Geburtshilfe
Jährlich etwa 100 gemeldete Schäden
KARLSRUHE. Dem Deutschen Hebammenverband werden pro Jahr etwa 100 Geburtshilfe- Schäden bei Neugeborenen oder Müttern gemeldet. Die Zahl ist seit Jahren in etwa konstant.
Lediglich bei etwa der Hälfte der von den Hebammen gemeldeten Fälle kommt es tatsächlich zu Schadenersatzforderungen.
Darunter ist jedoch nur ein geringer Teil mit großen Schäden und Schadenssummen im Millionenbereich. Es gibt laut Verband jedoch keine genauen Zahlen.
Er verweist auf eine Erhebung der Versicherungswirtschaft von 2015, nach der es heute nicht mehr Geburtsschadensfälle als früher gibt. Jedoch seien die Ausgaben für schwere Schäden drastisch gestiegen.
Der Hebammenverband bietet als einziger Berufsverband noch eine Gruppenhaftpflichtversicherung für alle Hebammenleistungen an.
Sie steigt zum 1. Juli von 6274 Euro auf 6843 und 2017 auf 7639 Euro. Behandlungsfehler können noch Jahre später geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. (dpa)