Fatale Folgen ohne Vollmacht
Jeder zweite Patient sorgt nicht vor
Nur jeder zweite Intensivpatient in Deutschland verfügt über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. So lautet das Fazit einer Studie der Uniklinik Eppendorf. Und: Bereits unvollständige Dokumente können Ärzten die Hände binden.
Veröffentlicht:HAMBURG. 998 Patienten auf elf Intensivstationen wurden befragt. Das Ergebnis der Umfrage des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) schreckt auf: Gerade mal 51 Prozent der Befragten verfügten entweder über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung, wie das Klinikum mitteilte. Noch erschreckender: 39 Prozent ohne Dokument haben sich noch nie Gedanke über diese Thematik gemacht.
Fehlende Vollmachten haben fatale Folgen. "Damit können wir Ärzte viele Patienten weder juristisch abgesichert noch zweifelsfrei in ihrem Sinne behandeln", sagt Studienleiter Professor Stefan Kluge, Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DVI). Ein bessere Aufklärung der Bevölkerung sei nötig. Dazu brauche es eine nationale Initiative der Gesundheitspolitik. "Wenn wir nicht reagieren, werden die unsicheren Behandlungsverhältnisse eher zunehmen", warnt Kluge.
Ein genauer Blick auf das Datenmaterial der Umfrage zeigt noch weitere besorgniserregende Ergebnisse: 40 Prozent der vorliegenden Vorsorgevollmachten sowie 45 aller Patientenverfügungen waren unvollständig ausgefüllt und nur schwer oder gar nicht interpretierbar. Nur 23 Prozent der Dokumente lagen den Kliniken tatsächlich vor.
Kluge weist darauf hin, dass nicht nur fehlende, sondern bereits unvollständige, nicht verständliche Patientenverfügung zur Folge haben können, dass Ärzte nicht eingreifen dürfen und der Patient gegen seinen Willen mit lebenserhaltenden Maßnahmen versorgt wird.
Der Studie zufolge lassen sich lediglich knapp 15 Prozent der Patienten beim Erstellen ihrer Verfügung von einem Arzt beraten. "Es ist jedoch ratsam, das Schriftstück dem Hausarzt vorzulegen, um alle Unklarheiten zu beseitigen", so der Studienleiter. Er sehe auch die Hausärzte in der Pflicht. Allerdings sei das Problem, dass diese keine Möglichkeit hätten, diese zeitintensive Beratung abzurechnen.
Jeder Erwachsene sollte eine vollständige Vorsorgevollmacht hinterlegt haben, fordert Kluge. Nur so sei zweifelsfrei geklärt, wer für den Patienten in Gesundheitsfragen entscheiden dürfe, und nur so vermieden werden, dass im Ernstfall ein Gericht einen fremden Betreuer ernennt.
Sinnvoll sei eine Patientenverfügung vor allem bei chronischen Erkrankungen, rät Kluge. Konkrete Maßnahmen müssten darin benannt werden, zum Beispiel die Dialyse bei Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz.
Download: Infobroschüre "Patientenverfügung" des Bundesjustizminsteriums (PDF)
(sts)