Kurzfristig angeordnete Nachtarbeit
Tarifurteil des Bundesverfassungsgerichts mit Strahlkraft in die Zukunft
Prägend für die Zukunft dürfte die Aussage der Karlsruher Richter sein, dass sich Tarifvertragsparteien an den Gleichbehandlungsgrundsatz halten müssen. Das träfe auch Kliniken und Praxen.