Apps auf Rezept
Kassen: DiGA nehmen Fahrt auf
DiGA-Antrag bei der Kasse oder Rezept vom Arzt? Patienten wählen bisher mit großer Mehrheit den zweiten Weg.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichnen eine zunehmende Nachfrage nach Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Insbesondere bei den mitgliedstarken Kassen nehmen die DiGA „Fahrt auf“, wie Daniel Cardinal, Geschäftsbereichleiter Versorgungsinnovation der Techniker Krankenkasse (TK) berichtet.
Versicherte haben bei entsprechender Indikation zwei Möglichkeiten an eine DiGA heranzukommen: Mittels einer ärztlichen Verordnung oder indem sie direkt einen Antrag bei ihrer Krankenkasse einreichen.
„Im Verhältnis erhalten wir 85 Prozent der Anfragen über den Verordnungsweg und 15 Prozent über die Versicherten“, so Cardinal. Insgesamt hat die Kasse bisher „eine niedrige dreistellige Zahl“ an Verordnungen und Anträgen erreicht. Die überwiegende Mehrheit sei korrekt gewesen.
Nur gelistete Apps sind verordnungsfähig
Nur in Einzelfällen seien DiGA beantragt worden, die nicht vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sind. Beim Start einer neuen Leistung mit neuen Prozessen könnten diese Missverständnisse aber durchaus vorkommen. Zur Erinnerung: Nur im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistete Apps sind verordnungsfähig.
Auch die Barmer gibt an, dass aktuell die meisten Anträge per Rezept eingereicht werden. „Dieses Vorgehen via Rezept ist sehr sinnvoll, da die Indikationen für die Apps medizinisch geprüft werden sollten und Kontraindikationen auszuschließen sind“, so Barmer-Sprecher Axel Wunsch.
Skepsis gegenüber DiGA
Auch die Versicherten der AOK Hessen bevorzugen das ärztliche Rezept, um eine DiGA auf Kasse zu erhalten, wie ihr Unternehmenssprecher mitteilt. Die Anzahl aller DiGA-Verordnungen für AOK-Hessen-Versicherte liege bisher aber erst „im niedrigen einstelligen Bereich“. „Aus unseren persönlichen Kontakten wissen wir, dass mitunter eine – aus unserer Sicht auch berechtigte – Skepsis gegenüber den aktuellen DiGA vorherrscht. “
Nach Angaben des Sprechers sei außerdem „der technische Prozess zwischen Krankenkassen und Herstellern nicht ‚finalisiert‘. Das gilt aber nicht für alle Kassen. So meldet unter anderem die TK diesbezüglich keine Probleme.
Einigkeit herrscht zwischen den Kassen in der Kritik an der bislang nur vorläufig geregelten Kostenfrage. Cardinal: „Für die Zukunft müssen wir uns mit den Kostenstrukturen auseinandersetzen und darüber diskutieren, vielleicht Höchstbeträge für Gruppen vergleichbarer DiGA festzulegen.“ (mu)