Physiotherapie

Keine Erlaubnis als Heilpraktiker für Osteopathie

Veröffentlicht:

AACHEN. Das Verwaltungsgericht Aachen hat eine Klage eines Physiotherapeuten auf Erteilung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Osteopathie abgewiesen (Az.: 5 K 1114/14). Darauf weist der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) hin. Der Kläger habe seit 2013 bereits eine auf die Physiotherapie beschränkte HP-Erlaubnis und wollte nach seinem abgeschlossenen Bachelor-Studiengang "Manuelle Medizin und Osteopathie" nun auch den sektoralen Heilpraktiker für den Bereich Osteopathie beantragen, da der Bachelor ebenso wie der Physiotherapieabschluss staatlich anerkannt sei.

Das Gericht habe seine Ablehnung unter anderem mit einem Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums aus dem Jahre 2012 begründet (Az.: 416-0461). Der dort enthaltene Kriterienkatalog berechtige die Berücksichtigung einer erfolgreich abgeschlossenen Aus- und Weiterbildung im Bereich der Osteopathie für die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Physiotherapie nicht zur Durchführung der selbständigen und eigenverantwortlichen Osteopathie, so der VOD. (maw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Internationale Notfallversorgung

Der Krieg ändert den Lehrplan in der Ukraine

Glosse

Die Duftmarke: Von der Kunst des richtigen Wartens

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Dorian Recker

© Stefan Durstewitz

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

stiliserte, bunte Symbole für Patientenakten

© savittree / stock.adobe.com

Update

FAQ zur „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen