Anti-Korruptionsgesetz
Keine Ermittlungswelle zu erwarten
Juristen gehen nicht davon aus, dass das Anfang Juni in Kraft getretene Anti-Korruptionsgesetz eine Prozesslawine auslösen wird. Interpretationsspielräume dürften allerdings dazu führen, dass es einige "Leuchtturmverfahren" geben wird.
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Künftig reicht schon der Schatten eines Korruptionsverdachts, um Ermittlungen in Gang zu setzen.
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BERLIN. Das Thema Compliance ist in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem branchenübergreifenden Thema geworden. Davon sei nicht nur das Gesundheitswesen betroffen. Darauf hat Professor Martin Schulz, Gastredner bei der Hauptversammlung des Vereins Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen (AKG), in Berlin hingewiesen. Titel der Veranstaltung: "Mut zur Compliance - Flagge zeigen". Der Professor für deutsches und internationales Recht an der German Graduate School of Management and Law in Heilbronn warnte allerdings davor, rechtliche Regelungen primär als Verbote zu interpretieren. Recht sollte auch zum Wohle des Unternehmens eingesetzt werden, plädierte er. Darüber müsse allerdings in den Unternehmen ein offener Dialog geführt werden. Schulz: "Integrität muss vorgelebt werden."
Ken Grund zur Panik
Gelassen sieht Dr. Martin Zentgraf in diesem Kontext das Anti-Korruptionsgesetz. Unternehmen, die sich bislang an die Spielregeln und an den AKG-Verhaltenskodex gehalten haben, werden keine Probleme bekommen, so der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Mit dem Anti-Korruptionsgesetz sei lediglich eine Lücke geschlossen worden. Zentgraf: "Seit Jahrzehnten arbeiten wir mit Klinikärzten zusammen, bei denen im Falle von Verstößen das Strafrecht zur Anwendung kommt."
Es liege in der Natur der Sache, dass eine öffentliche Debatte über eine Neuregelung im Strafrecht immer Anlass zu der Frage gibt: "Machen wir das alles richtig?" sagte Rechtsanwalt Dr. Rainer Markfort. Markfort, der auch stellvertretender Sprecher des Vorstands des Deutschen Instituts für Compliance ist, erinnerte daran, dass die Regeln für Kooperationen nicht im Strafrecht festgelegt werden.
Mitarbeiter müssen geschult werden
Es gebe daher auch keinen Grund, eine Drohkulisse aufzubauen. Dem stimmte Dr. Malte Passarge, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, ausdrücklich zu. Das neue Gesetz führe nicht zu einer Kriminalisierung. Auch sei nicht mit einer Ermittlungswelle zu rechnen. Das sei ihm von Vertretern ermittelnder Behörden versichert worden. Er könne aber nicht ausschließen, dass es zu "Leuchturm-Verfahren" kommen werde.
Dr. Hans Joachim Hutt, Unternehmenssprecher der Leo-Pharma Deutschland, sieht vor allem das Management in der Pflicht. Hutt, dessen Unternehmen wie andere Firmen seit Jahren Compliance-Berichte herausgibt, bestätigte eine Verunsicherung unter den Mitarbeitern nach Verabschiedung des Anti-Korruptionsgesetzes. Dieser könne nur durch gezielte und regelmäßige Schulungen entgegengewirkt werden. "Risiko-Inventur gehört zu unserem täglichen Geschäft", sagte Hutt.
Wie wichtig in diesem Zusammenhang auch die ärztliche Fortbildung ist, bekräftigte Zentgraf, der selbst Mitglied der Geschäftsführung der Desitin Arzneimittelwerke ist. "Engagement bei der ärztlichen Fortbildung und Compliance sind keine Widersprüche, sondern ergänzen sich." Die Vernetzung mit Experten in den einzelnen Indikationen sei unverzichtbar - ebenso wie die Transparenz der Zusammenarbeit.