BSG zur Entfernung von Lipödemen
Keine „Genehmigungsfiktion“ bei vorschnellem Behandlungsvertrag!
Zu schnell unterschrieben: Eine Patientin muss die Entfernung ihrer Lipödeme selbst bezahlen. Dass sich ihre Krankenkasse elf Wochen Zeit für die Entscheidung nahm, half ihr nicht.