Kurzarbeitergeld

Keine „freie Mitarbeit“ ohne unternehmerisches Risiko

Das Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt zur freien Mitarbeiterschaft hilft einer Physiotherapeutin zur richtigen Zeit.

Veröffentlicht:

Darmstadt. Angestellt oder selbstständig – in Zeiten von Corona ist der Unterschied so wichtig wie vielleicht selten sonst. Dabei gilt auch in einer hier physiotherapeutischen Praxis: Vermeintliche freie Mitarbeiter „sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen“, wie jetzt das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt entschied (Az.: L 1 BA 14/18).

Für eine in einer physiotherapeutischen Praxis im Landkreis Offenbach beschäftigte Physiotherapeutin kommt das Urteil wohl gerade zur rechten Zeit. Mit der Inhaberin hatte sie einen Vertrag als „freie Mitarbeiterin“ geschlossen. Sie zahlte allerdings keine Miete und hatte auch sonst keine Praxiskosten zu tragen. Geräte und Material bekommt sie gestellt. Abgerechnet wird über das System der Praxisinhaberin. Diese erhält 30 Prozent des Abrechnungsbetrags, den Rest die Physiotherapeutin.

Statusfeststellungsverfahren beantragt

Die Physiotherapeutin wollte wissen, ob sie tatsächlich Freiberuflerin oder nicht doch sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Bei der Deutschen Rentenversicherung beantragte sie daher ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren. Das Ergebnis war eindeutig: Die „freie Mitarbeiterin“ ist in Wirklichkeit Arbeitnehmerin.

Gegen den entsprechenden Bescheid klagte die Inhaberin der Praxis. Die Physiotherapeutin sei nicht an Weisungen gebunden und beteilige sich mit 30 Prozent ihrer Umsätze an den Kosten der Praxis.

Doch das reicht nicht, urteilte nun das LSG Darmstadt. Denn die Physiotherapeutin habe nur in dieser einen Praxis gearbeitet und sei komplett in die dortigen Abläufe eingebunden gewesen. Der Erstkontakt zu den Patienten sei stets über die Praxis erfolgt. Auch die Behandlungsverträge seien mit der Praxisinhaberin geschlossen worden.

Zudem habe die Mitarbeiterin „kein gewichtiges Unternehmerrisiko getragen“. So musste sie keine von den laufenden Behandlungen unabhängigen Kosten tragen, etwa für die Miete. Auch sei sie nicht selbst „unternehmerisch auf dem Markt aufgetreten“, etwa durch Visitenkarten, Werbung oder ein eigenes Praxisschild, so das LSG abschließend.

Während für Selbstständige die Bundesregierung gerade erst eilige und für Betroffene daher noch unwägbare Corona-Hilfspakete geschnürt hat, läuft die Unterstützung für Arbeitnehmer weitgehend in vorgegebenen Bahnen: Laufen die Geschäfte schlecht, kann der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen. Muss ein Arbeitnehmer in behördlich angeordneten Quarantäne, bekommt er Lohnfortzahlung; der Arbeitgeber bekommt dies auf Antrag vom Staat erstattet. (mwo)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum Pneumo-Impfstoffregress

Die (späte) Einsicht der Krankenkassen

Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Schnelle Kommunikation, aber sicher: Das hilft Teams unterschiedlicher Einrichtungen bei der effizienten Zusammenarbeit.

© [M] Famedly

Neues Kooperationswerkzeug im Netz

Effiziente Kommunikation: Der schnelle Draht von Team zu Team

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Viele gesunde Lebnesmittel, darunter Gemüse, Lachs und Sesam, liegen auf einem Tisch.

© aamulya / stock.adobe.com

Leckere und gesunde Ernährung

Remission bei Morbus Crohn: Das glückt auch mit einer rein oralen Diät

Moderne Grafik eines Gehirns und eines Darms nebeneinander. Der Hintergrund ist mehrfarbig.

© KI-generiert watz / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Psychische Erkrankungen begünstigen CED-Schübe

Ein Modell eines Herzens steht auf einem Tisch.

© Jonima / stock.adobe.com (Generi

DGK-Jahrestagung

Präzisionsmedizin: Die Kardiologie ist auf dem Weg