Neue COVID-Testverordnung
Kostenersatz für Corona-Antigen-Tests wird angehoben
Rückwirkend zum 1. Dezember können Praxen 4,50 statt 3,50 Euro für SARS-CoV-2-Schnelltests in Rechnung stellen. Die Regelung gilt zunächst bis Ende Januar.
Rückwirkend zum 1. Dezember können Praxen 4,50 statt 3,50 Euro für SARS-CoV-2-Schnelltests in Rechnung stellen. Die Regelung gilt zunächst bis Ende Januar.
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